Was bringt mir der Beitritt zur Teilungsversteigerung
Verfasst: 26.06.2020, 15:28
Hallo,
ich bin (aus Verteidigungsgründen) einem laufenden Teilungsversteigerungsverfahren beigetreten.
Mir ist bekannt, dass ich durch diesen Beitritt die Rechte der Antragsteller schwäche.
Soweit ich weiss, können sie nun ein Gebot, welches ihnen nicht gefällt, nun nicht mehr durch Verfahrens-
einstellung zu Fall bringen.
Meine Fragen:
1.) Habe ich durch meinen Beitritt noch weitere Rechte, die ich ohne Beitritt nicht gehabt hätte?
2.) Was geschieht, wenn ich in der Versteigerung meinen Beitrittsantrag zurücknehme, die Antrag-
steller jedoch bei ihrem Antrag bleiben ? Oder umgekehrt?
3.) Es handelt sich um unbelastete Grundstücke.
Ist es richtig, dass dann in in das geringsteGebot nur die veauslagten Kosten für
das Verfahren und die Gutachten aufgenommen werden???
4.) Wer ist in diesem Verfahren der "maßgebliche Antragsteller?
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Dann noch ein Sonderproblem (ob das zum tragen kommt, kann ich derzeit nicht absehe n)
5.) Ich habe einen Gläubiger, der Pfandrechte in meine Grundstücksanteile eintragen will
- geht das? Braucht er dafür einen Titel?
Vielen Dank für eine Auflärung. Ich möchte keinen Fehler machen.
malia
ich bin (aus Verteidigungsgründen) einem laufenden Teilungsversteigerungsverfahren beigetreten.
Mir ist bekannt, dass ich durch diesen Beitritt die Rechte der Antragsteller schwäche.
Soweit ich weiss, können sie nun ein Gebot, welches ihnen nicht gefällt, nun nicht mehr durch Verfahrens-
einstellung zu Fall bringen.
Meine Fragen:
1.) Habe ich durch meinen Beitritt noch weitere Rechte, die ich ohne Beitritt nicht gehabt hätte?
2.) Was geschieht, wenn ich in der Versteigerung meinen Beitrittsantrag zurücknehme, die Antrag-
steller jedoch bei ihrem Antrag bleiben ? Oder umgekehrt?
3.) Es handelt sich um unbelastete Grundstücke.
Ist es richtig, dass dann in in das geringsteGebot nur die veauslagten Kosten für
das Verfahren und die Gutachten aufgenommen werden???
4.) Wer ist in diesem Verfahren der "maßgebliche Antragsteller?
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Dann noch ein Sonderproblem (ob das zum tragen kommt, kann ich derzeit nicht absehe n)
5.) Ich habe einen Gläubiger, der Pfandrechte in meine Grundstücksanteile eintragen will
- geht das? Braucht er dafür einen Titel?
Vielen Dank für eine Auflärung. Ich möchte keinen Fehler machen.
malia