Was bringt mir der Beitritt zur Teilungsversteigerung

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Moderator: Alfred_Hilbert

mani
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Was bringt mir der Beitritt zur Teilungsversteigerung

Beitragvon mani » 26.06.2020, 15:28

Hallo,

ich bin (aus Verteidigungsgründen) einem laufenden Teilungsversteigerungsverfahren beigetreten.

Mir ist bekannt, dass ich durch diesen Beitritt die Rechte der Antragsteller schwäche.

Soweit ich weiss, können sie nun ein Gebot, welches ihnen nicht gefällt, nun nicht mehr durch Verfahrens-
einstellung zu Fall bringen.

Meine Fragen:
1.) Habe ich durch meinen Beitritt noch weitere Rechte, die ich ohne Beitritt nicht gehabt hätte?

2.) Was geschieht, wenn ich in der Versteigerung meinen Beitrittsantrag zurücknehme, die Antrag-
steller jedoch bei ihrem Antrag bleiben ? Oder umgekehrt?

3.) Es handelt sich um unbelastete Grundstücke.

Ist es richtig, dass dann in in das geringsteGebot nur die veauslagten Kosten für
das Verfahren und die Gutachten aufgenommen werden???


4.) Wer ist in diesem Verfahren der "maßgebliche Antragsteller?
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Dann noch ein Sonderproblem (ob das zum tragen kommt, kann ich derzeit nicht absehe n)

5.) Ich habe einen Gläubiger, der Pfandrechte in meine Grundstücksanteile eintragen will
- geht das? Braucht er dafür einen Titel?


Vielen Dank für eine Auflärung. Ich möchte keinen Fehler machen.

malia

Addi
Beiträge: 1100
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Was bringt mir der Beitritt zur Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 28.06.2020, 22:41

1.) Habe ich durch meinen Beitritt noch weitere Rechte, die ich ohne Beitritt nicht gehabt hätte?
......
Na ja, Sie können Sicherheitsleistung von Bietern verlangen, was aber auch ohne Beitritt möglich wäre..
Sie haften auch für die Verfahrenskosten...

2.) Was geschieht, wenn ich in der Versteigerung meinen Beitrittsantrag zurücknehme, die Antrag-
steller jedoch bei ihrem Antrag bleiben ? Oder umgekehrt?
.....
Das Verfahren läuft normal weiter, Sie können keine Einstellung mehr verhindern bei unliebsamen Geboten...

3.) Es handelt sich um unbelastete Grundstücke.

Ist es richtig, dass dann in in das geringsteGebot nur die veauslagten Kosten für
das Verfahren und die Gutachten aufgenommen werden???
.....
Ja, gegebenenfalls noch angemeldete Grundbesitzabgaben...

4.) Wer ist in diesem Verfahren der "maßgebliche Antragsteller?
.....
Wenn es neben Ihnen noch einen gibt und Sie nehmen ihren Beitritt zurück bleibt halt nur der ander Miteigentümer als Antragsteller...
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Dann noch ein Sonderproblem (ob das zum tragen kommt, kann ich derzeit nicht absehe n)

5.) Ich habe einen Gläubiger, der Pfandrechte in meine Grundstücksanteile eintragen will
- geht das? Braucht er dafür einen Titel?
....
Natürlich, am einfachsten geht es über einen Vollstreckungsbescheid.....


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