Teilungsversteigerung / bestehenbleibendes Recht
Verfasst: 22.06.2020, 16:46
Hallo, eine "verrückte" Situation aus der Praxis:
ich habe im Rahmen einer Teilungsversteigerung ein Haus (ca. 100Tsd. EUR) gekauft.
Hierauf blieb im Grundbuch eine Grundschuld zu 30 Tsd. EUR + 15% Zinsen bestehen (von einer Bank): nennt man wohl ein sogenanntes "bestehenbleibendes Recht".
Das ursprüngliche Darlehen hierzu wurde von den Vorbesitzern ggü. der Bank bereits vollständig getilgt, und es wurde denen eine Löschungsbewilligung ausgestellt (diese haben die immer noch).
Wenn ich es richtig verstehe, besteht jetzt also eine sog. "verdeckte oder verschleierte Eigentümergrundschuld."?
Eigentlich kein Problem, aber der Vorbesitzer bzw. dessen Rechtsanwalt will das Geld nicht annehmen (und mir die Lösungsbewilligung nicht geben).
Das klingt natürlich verrückt: ist es auch, aber Tatsache.
Welche Möglichkeiten bestehen denn jetzt für mich?
Kann ich das Geld einfach bei einem Gericht hinterlegen?
Hat da jemand Erfahrungen in der Praxis, wie man das macht?
Besteht die Gefahr, dass die Vorbesitzer zu einem späteren Zeitpunkt das Geld einfordern und dann auch noch Verzugszinsen (oder die hohen Zinsen aus dem Grundbuch) fordern können?
Schönen Dank schonmal!
ich habe im Rahmen einer Teilungsversteigerung ein Haus (ca. 100Tsd. EUR) gekauft.
Hierauf blieb im Grundbuch eine Grundschuld zu 30 Tsd. EUR + 15% Zinsen bestehen (von einer Bank): nennt man wohl ein sogenanntes "bestehenbleibendes Recht".
Das ursprüngliche Darlehen hierzu wurde von den Vorbesitzern ggü. der Bank bereits vollständig getilgt, und es wurde denen eine Löschungsbewilligung ausgestellt (diese haben die immer noch).
Wenn ich es richtig verstehe, besteht jetzt also eine sog. "verdeckte oder verschleierte Eigentümergrundschuld."?
Eigentlich kein Problem, aber der Vorbesitzer bzw. dessen Rechtsanwalt will das Geld nicht annehmen (und mir die Lösungsbewilligung nicht geben).
Das klingt natürlich verrückt: ist es auch, aber Tatsache.
Welche Möglichkeiten bestehen denn jetzt für mich?
Kann ich das Geld einfach bei einem Gericht hinterlegen?
Hat da jemand Erfahrungen in der Praxis, wie man das macht?
Besteht die Gefahr, dass die Vorbesitzer zu einem späteren Zeitpunkt das Geld einfordern und dann auch noch Verzugszinsen (oder die hohen Zinsen aus dem Grundbuch) fordern können?
Schönen Dank schonmal!