Mietvorauszahlunen bei Zwangsversteigerungen
Verfasst: 23.01.2011, 21:45
Hallo,
ich habe hier grad ein Riesenproblem.
Ich habe seit Oktober 2002 ein Einfamilienhaus gemietet. Dieses sollte 2009 versteigert werden. Um die Versteigerung abzuwenden habe ich betreibenden Gläubigerin 15.000 Euro bezahlt für die Vermieterin.
Mit meiner Vermieterin wurde vereinbart, dass dieser betrag als Mietvorauszahlungen gerechnet wird uind ich bis November 2013 keine Zahlungen mehr zu leisten habe.
In der Vereinbarung wurde zu meiner Sicherheit auch jedes Kündigungsrecht bis November 2013 ausgeschlossen.
Jetzt nach 1 Jahr hat die betreibende Bank trotz anderer Vereinbarungen / Zusagen das Haus versteigert.
Jetzt stehen die neuen Eigentümer hier bei mir vor der Tür und haben mir erst fristgerecht gekündigt.
Als ich die Eigentümer darauf hingewiesen habe, dass ich meine Mite im Vorau gezahlt habe, und keine weiteren Zahlungen leisten werde, wurde mir fristlos gekündigt, und ich soll das Haus innerhalb von 14 Tagen räumen - ansonsten wollen die räumen lassen - heisst mich auf die Strasse setzen.
Meine Mietvorauszahlunegn wären weg - und ich solle zusehen wo ich bleibe.
Wie ist da die Rechtssprechung bzw. Erfahrung anderer Mitglieder hier.
Da ich nur 14 Tage Zeit habe, wäre ich für rege Teilnahme dankbar - wie kann es sowas im deutschen Recht geben????
Ich war immer der Meinung, dasß der neue Vermieter - wenn denn mal einer da ist zu den gleichen Bedingungen vermieten muss wie der ehemalige. Immerhin wohne ich hier schon 12 Jahre drin.
Danke für Eure Hilfe
TH
ich habe hier grad ein Riesenproblem.
Ich habe seit Oktober 2002 ein Einfamilienhaus gemietet. Dieses sollte 2009 versteigert werden. Um die Versteigerung abzuwenden habe ich betreibenden Gläubigerin 15.000 Euro bezahlt für die Vermieterin.
Mit meiner Vermieterin wurde vereinbart, dass dieser betrag als Mietvorauszahlungen gerechnet wird uind ich bis November 2013 keine Zahlungen mehr zu leisten habe.
In der Vereinbarung wurde zu meiner Sicherheit auch jedes Kündigungsrecht bis November 2013 ausgeschlossen.
Jetzt nach 1 Jahr hat die betreibende Bank trotz anderer Vereinbarungen / Zusagen das Haus versteigert.
Jetzt stehen die neuen Eigentümer hier bei mir vor der Tür und haben mir erst fristgerecht gekündigt.
Als ich die Eigentümer darauf hingewiesen habe, dass ich meine Mite im Vorau gezahlt habe, und keine weiteren Zahlungen leisten werde, wurde mir fristlos gekündigt, und ich soll das Haus innerhalb von 14 Tagen räumen - ansonsten wollen die räumen lassen - heisst mich auf die Strasse setzen.
Meine Mietvorauszahlunegn wären weg - und ich solle zusehen wo ich bleibe.
Wie ist da die Rechtssprechung bzw. Erfahrung anderer Mitglieder hier.
Da ich nur 14 Tage Zeit habe, wäre ich für rege Teilnahme dankbar - wie kann es sowas im deutschen Recht geben????
Ich war immer der Meinung, dasß der neue Vermieter - wenn denn mal einer da ist zu den gleichen Bedingungen vermieten muss wie der ehemalige. Immerhin wohne ich hier schon 12 Jahre drin.
Danke für Eure Hilfe
TH