Teilungsversteigrung - ein Miterbe steht mit falschem Namen im Grundbuch
Verfasst: 18.06.2020, 10:57
Hallo, Addy,
in unserer laufenden Teilungsversteigerung hat ein Mitglied der Erbengemeinschafgt geheiratet.
Die Rechtspflegerin hatte zunächsgt den alten Namen dieser Miteigentümerin im Antrag -
hat jedoch dann im Beschluss die Namenskorrektur vorgenomen, nachdem die Miterbin ihr offenlictlich
die Heiratsurkunde vorgelegt hat.
Nun hat ein anderer Miterbe einen Grundbuch-Auszug angefordefrt.
Bei Durchsicht dieses Auszuges wurde festgestellt, dass die Namensändefrung imGrundbuch
nicht gemacht wurde.
Was bedeutet das für die TV?
Ich weiss vom Grundbuchamt, dass die Person, welche geheiratet hat, einen Antrag am Grundbuchamt
stellen muss, damit der Name b erichtigt wird.
Da sie aber solche Dinge niemals in Ordnung bringt, stellt sich die Frage, ob die Rechtspflegerin
aufgrund der ihr ja vorliegenden Dokumengte diese Änderung hätte veranlassen müssen.
Kann die T V durchgeführt werden, obwohl ein "falscher" Name der Miteigentümerin im Grundbuch steht?
Muss die Rechtspflegerin dieserhalb noch angeschrieben werden?
Danke für Deine Aufklärung.
herzliche grüsse
malia
in unserer laufenden Teilungsversteigerung hat ein Mitglied der Erbengemeinschafgt geheiratet.
Die Rechtspflegerin hatte zunächsgt den alten Namen dieser Miteigentümerin im Antrag -
hat jedoch dann im Beschluss die Namenskorrektur vorgenomen, nachdem die Miterbin ihr offenlictlich
die Heiratsurkunde vorgelegt hat.
Nun hat ein anderer Miterbe einen Grundbuch-Auszug angefordefrt.
Bei Durchsicht dieses Auszuges wurde festgestellt, dass die Namensändefrung imGrundbuch
nicht gemacht wurde.
Was bedeutet das für die TV?
Ich weiss vom Grundbuchamt, dass die Person, welche geheiratet hat, einen Antrag am Grundbuchamt
stellen muss, damit der Name b erichtigt wird.
Da sie aber solche Dinge niemals in Ordnung bringt, stellt sich die Frage, ob die Rechtspflegerin
aufgrund der ihr ja vorliegenden Dokumengte diese Änderung hätte veranlassen müssen.
Kann die T V durchgeführt werden, obwohl ein "falscher" Name der Miteigentümerin im Grundbuch steht?
Muss die Rechtspflegerin dieserhalb noch angeschrieben werden?
Danke für Deine Aufklärung.
herzliche grüsse
malia