Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

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Moderator: Alfred_Hilbert

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 31.07.2025, 16:48

Hallo Addi , ich bin es wieder seit langer Zeit.

Unsere ganzen Probleme brauche ich nicht wieder geben das siehst ja glaube ich was bis zur unserem letzten Beitrag bzw. fragen geschrieben wurde.
Die ganze Sache ist ja ins stocken geraten wegen Suizid Antrag 765a und Insolvenzeröffnung usw.
Dann hatten wir ja das Problem Mit der Anmeldung der Bank für die eingetragenen Grundschulden die nicht mehr valutieren und uns der Rückgewähranspruch abgetreten wurde von der Ex Frau :
Hierzu meine Frage :
Es gab zwischenzeitlich ein Gerichtstermin mit der Bank , ich mache es kurz die Bank hat jetzt vorgetragen das die Rückgewähransprüche bereits Verjährt sein sollen (zur Erinnerung Grundschuld valutiert nicht mehr)
Was würde das jetzt bedeuten ist die Grundschuld jetzt wertlos ?
Angenommen es würde jetzt der Versteigerungstermin kommen darf die Bank dann noch was anmelden ?
Müsste das Grundbuch jetzt nicht von Amtswegen berichtigt werden , wenn wir das Urteil vorlegen.

Wenn die Rückgewähransprüche verjährt sein sollen dann kann die Grundschuld doch nichts Wert sein oder .
Das war erstmal meine Frage .

Danke.

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 02.08.2025, 09:09

Die Verjährung von Rückgewähransprüchen bei einer Grundschuld richtet sich nach § 196 BGB und beträgt 10 Jahre. Diese Frist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs. Wie verhält es sich aber jetzt wenn die Rückgewähransprüche nach BGB 10 Jahren oder nach Vertrag 30 Jahren verjährt sind ? Muss dann dennoch an die Bank gezahlt werden?
Ja, der Ersteher hat das an die Bank zu zahlen, es handelt sich ja um einen Teil des Gebots.

Was macht die dann mit dem Geld?
Sie wird es in jedem Fall an die Alteigentümer/Sicherungsgeber auskehren müssen. Die Verjährungsfrist beginnt ja erst dann zu laufen, wenn der Anspruch auf Rückgewähr entstanden ist, also erst dann, wenn der Ersteher die Zahlung an die Bank bewirkt hat. Abgesehen davon hat die Bank es aber auch noch aus einem anderen Grund auszukehren; denn es handelt sich ja um eine Sicherheit, welche die Bank nicht mehr benötigt, und die sie daher zurückzugeben hat.

Eine Grundschuld kann auf zwei Arten beendet werden: durch Verzicht oder Aufhebung. Beim Verzicht wird die Grundschuld in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt, während bei der Aufhebung die Grundschuld erlischt und aus dem Grundbuch gelöscht wird.
Verzicht:
Der Gläubiger (meist die Bank) erklärt, auf die Grundschuld zu verzichten.
Die Grundschuld wird dadurch zu einer Eigentümergrundschuld, die der Immobilieneigentümer für spätere Finanzierungen nutzen kann.
Der Verzicht wird dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und muss im Grundbuch eingetragen werden.
Aufhebung:
Die Grundschuld wird vollständig aus dem Grundbuch gelöscht.
Dazu ist die Löschungsbewilligung des Gläubigers und eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung erforderlich.
Die Löschungsbewilligung wird beim Grundbuchamt eingereicht, um die Löschung der Grundschuld zu veranlassen.

Von Amts wegen wird diese nicht einfach gelöscht.

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 03.08.2025, 22:52

Und wie verhält es sich mit der Anmeldung bei der Versteigerung darf die Bank dann die Zinsen anmelden ? oder nur das Grundschuldkapital.

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 04.08.2025, 07:47

Ja, da die dingliche Haftung der Immobilie mit einem Grundpfandrecht auch die eingetragenen hohen zinsen um 15% p.a. umfasst.

Aber, letztlich muss die Bank mit dem Sicherungsgeber (alte Eigentümer), die noch ausstehende Forderung abrechnen. Demzufolge wird eine eventuelle Zinsanmeldung spätestens zum Verteilungstermin reduziert oder ganz zurückgenommen.

Bei TV werden Zinsen meist gar nicht angemeldet, da dass der Grundschuld zu Grunde liegende Darlehen in der Regel nicht notleidend ist.


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