Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

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Moderator: Alfred_Hilbert

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 01.09.2022, 06:56

Bleiben Sie entspannt. Alles läuft nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die eingetragene Grundschuld ist nicht abhängig (akzessorisch) von dem gewährten Darlehen. Deshalb kann die Bank die eingetragenen hohen Zinsen von 15% oder mehr beanspruchen und anmelden.
Ob der gesamte Zeitraum berücksichtigt werden kann berechnet das Gericht .
Aber aufgrund der sogenannten Sicherungsabreden der Grundschuldbestellung hat der Sicherungsgeber (bisherige Eigentümer) einen Anspruch auf Rückgewährsansprüche eventuell zu viel ausgekehrter Beträge, in die Sie hineingepfändet haben….
Nur, das vollzieht sich alles erst nach einer erfolgreichen Versteigerung zum Zeitpunkt der Verteilung und nicht schon vorab.
Also, Sie brauchen das Verfahren nicht einstweilen einstellen und sollten eventuell mit der Rechtspflegerin vor Ort das ganze einmal durchsprechen….

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 05.09.2022, 15:20

Hallo ,ich bin es wieder.
Also heute habe ich mit der Rpfl.gesprochen sie meinte Sie muss alles so einrechnen wie von der Bank angemeldet - geringstes Gebot und bestehen bleibende Rechte , ich weiss nicht was wir jetzt machen sollen oder noch können.
Wenn man das alles zusammen rechnet die Anmeldung von der Bank wäre man bei ca.€ 220.000 was man übernehmen muss , wir haben aber Forderungen eingetragene Sicherungshypotheken von mehr als € 150.000

Wurde wie bekannt gepfändet bei der Bank als Drittschuldner PfüB wurde erlassen und von der Bank anerkannt bzw.bestätigt. was sollen oder hätten wir denn noch tun müssen gibt es einen Fehler von unserer Seite her ?

Warum werden unsere Pfändungen und Ansprüche seitens der Rpfl. nicht berücksichtigt , müssen wir die Bank noch anschreiben - oder würde sich das nach der Versteigerung falls versteigert wird noch ändern so wie Du geschrieben hast das die Bank dann vielleicht eine andere Anmeldung zur Verteilung macht.

Was sollen wir jetzt tun ? Noch eine Idee wie wir die Anmeldungen weg bekommen oder Reduzieren können?

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 05.09.2022, 16:30

Das ZV Gericht bzw. die Rechtspflegerin kann ihre Pfändungen und Abtretungen noch nicht berücksichtigen, da bis zum Zuschlag nur der eingetragene GB-Stand zählt.
Erst wenn ein Zuschlag erteilt wurde, ein Verteilungstermin anberaumt ist, hat das Gericht ihre Pfändungen / Abtretungen zu berücksichtigen……
Oft ist es aber auch so, das die vorrangigen Gl.Banken ihre Ansprüche zum Verteilungstermin reduzieren oder ganz auf eine Zuteilung verzichten.
Die Bank wartet einfach ab, was im Termin geschieht, wer, was , wie hoch bietet…
Wenn die Bank selbst rückständige und/oder fällige Beträge gegen die Schuldner/Eigentümer hätte, würde diese selbst dem Verfahren aktiv beitreten.
Also…ganz ruhig und entspannt in den Termin gehen mit einer Order zu bieten und abwarten was geschieht….

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 05.09.2022, 16:53

Ok das hört sich alles gut an ich hoffe nur das es auch so kommt .

Noch eine Frage - wie verhält es sich mit der 7/10 Grenze , wenn die Rpfl. wie mitgeteilt die angemeldete Forderung der Bank erstmal so übernimmt geringstes Gebot u bes.bleibende Rechte und das ja eine Summe v ca. 220.000 € ist und jemand nicht so viel Bietet kann man auch 7/10 z.B. Bieten ? Was passiert wenn keiner ein Gebot abgibt wegen den so hohen zu übernehmenden Rechten ? kommt dann ein neuer Termin wo die Grenzen aufgehoben werden ?

Falls wir Bieten würden und es keinen weiteren Bieter gibt würden wir dann ja gezwungen sein von Haus aus min.220.000 zu Bieten (wg.bes.bleibenden Rechten u Zinsen) und somit über 7/10 Grenze weit kommen od. könnten wir auch 7/10 Bieten wohl nicht oder .

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 06.09.2022, 08:13

in § 74a ZVG heißt es:

(1) 1Bleibt das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte unter sieben Zehnteilen des Grundstückswertes, so kann ein Berechtigter, dessen Anspruch ganz oder teilweise durch das Meistgebot nicht gedeckt ist, aber bei einem Gebot in der genannten Höhe voraussichtlich gedeckt sein würde, die Versagung des Zuschlags beantragen. 2Der Antrag ist abzulehnen, wenn der betreibende Gläubiger widerspricht und glaubhaft macht, dass ihm durch die Versagung des Zuschlags ein unverhältnismäßiger Nachteil erwachsen würde.

Also nur ein ausfallender Gläubiger, der bei Erreichen der 7/10 Grenze etwas erhalten würde, unterhalb der 7/10 Grenze jedoch nicht ist antragsberechtigt. Grundlage ist dessen Forderungsanmeldung.
Handelt es sich um eine attraktive Immobilie wird derzeit generell immer über Verkehrswert geboten und der Zuschlag erteilt.
Wird überhaupt nicht geboten bestimmt
§ 77 ZVG
(1) Ist ein Gebot nicht abgegeben oder sind sämtliche Gebote erloschen, so wird das Verfahren einstweilen eingestellt.


In einem neuen (zweiten) Termin würden die 5/10-, als auch die 7/10 Grenze nach wie vor Gültigkeit haben, da diese ja noch nicht verbraucht sind.
Ein Termin in dem nichts geschieht, also keine Gebote abgegeben werden gilt somit faktisch als gar nicht stattgefunden.....
Aber das passiert heute lediglich nur bei zu hoch bewerteten Immobilien, die unattraktiv, in schlechter Lage und oder in schlechtem Bauzustand sind.....

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 10.09.2022, 14:59

Hallo Addi , die Versteigerung steht kurz bevor deine letzten Antworten und Erklärungen haben mir wieder Mut gemacht und hat sich ja auch alles gut angehört - Knackpunkt die bes.bleibenden Rechte die mich verunsichern.
Du schreibst erst wenn ein Zuschlag erteilt wurde , ein Verteilungstermin anberaumt ist hat das Gericht unsere Pfändungen zu berücksichtigen - verstehe ich das richtig das dass Gericht bzw.die Rpfl. wie du auch mitgeteilt hast ja erstmal nach dem GB geht muss sie ja wohl auch also Sie berücksichtigt die Forderungsanmeldung bzw. übernimmt die Anmeldung der Bank und teilt im Termin die Bedingungen mit best.bleibende Rechte die übernommen werden müssen und die Zinsen.Jetzt bekommt jemand den Zuschlag vielleicht ja auch wir - und die Bank rückt nicht von Ihrer Anmeldung ab was passiert dann muss die Rpfl. dann unsere Pfändungen berücksichtigen oder wie müsste sie damit umgehen ?

Uns wurde geraten wie ich auch schon mitgeteilt habe die Einstellung nach 30a zu beantragen einstweilen
weil unsere Pfändung nicht im Grundbuch vermerkt ist die Rpfl. würde falls Versteigert wird und angenommen wir wären die Höchstbietenden und es keine Einigung gibt das zur Hinterlegungsstelle geben damit das wohl dann zum Landgericht geht und dann können wir uns da mit der Bank weiter streiten - was natürlich wieder immense Kosten auslösen würde - deswegen sind wieder so verunsichert .

Weil Du ja geschrieben hast die Rpfl.wird erst nach Zuschlag unsere Pfändungen berücksichtigen - aber was wenn nicht ist das sicher das sie das muss ?

Wie würdest Du denn so einen Fall behandelt wenn Du die Rpfl. sein würdest.

Wir haben Angst das wenn wir den Zuschlag bekommen die Rechte übernehmen müssen und die Beträge bezahlen müssen , wir würden ja nur das bezahlen was über unsere Forderung hinaus geht aufgrund unserer Pfändungen.

Die Bank verhält sich angeblich so mit der Anmeldung weil sie Angst hat das der Eigentümer wg. der Rückgewähransprüche eine Schadenersatz geltend machen kann deswegen muss die Bank angeblich die Anmeldung so machen ich verstehe das nicht es ist sehr kompliziert.

welchen rat hast Du noch für uns damit ich sicher sein kann .

Danke.

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 10.09.2022, 15:09

…..
Grundsätzlich sind die bestehenbleibenden Rechte im Grundbuch und die angemeldeten Zinsen bis einen Tag vor dem Zuschlag vom Gericht aufgrund der Anmeldung zu berücksichtigen. Das heißt an irgendjemanden sind die Darlehen, aufgrund derer die Grundschulden im GB eingetragen sind vom Ersteher abzulösen.
Handelt es sich um verdeckte Eigentümergrundschuldnen, weil diese die Darlehen getilgt haben, hätten die alten Eigentümer Anspruch auf Ablösung deren Eigentümerrechte..allerdings dann ohne Zinsen. Gem. § 1197 ABS.2 BGB….
Wenn ihr aber wie gesagt die Rückgewährsansprüche der alten Eigentümer gegenüber der Bank gepfändet und zur Einziehung überwiesen lassen habt und dies zum Verteilungstermin anmeldet, hat das Gericht dies bei der Verteilung zu berücksichtigen und den Eigentümererlösanspruch Euch zuzuteilen….
Von daher sehe ich im Moment kein Risiko für Euch….
Wer hat Euch den zur einstweiligen Einstellung geraten, die mE nichts bringt, weil sich ja verfahrenstechnisch hierdurch nichts ändert…

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 10.09.2022, 19:07

Erzählt bzw. dazu geraten hat uns ein Anwalt , er meinte wenn wir das so machen das wir Bieten dann sind wir selbst Mörder , sein Vorschlag war mit der Bank zu sprechen das diese eine Bewilligung erteilen das wir unsere Pfändung im Grundbuch vermerken lassen damit würden wir dann wohl aufrücken so habe ich ihn verstanden , von einer verdeckten Grundschuld hatte er auch gesprochen was das aber genau bedeutet konnte mir auch nicht sagen , er muss immer nachlesen und sich schlau machen oder telefonieren aber so aus dem Stegreif kann er das auch nicht beantworten meine fragen - schade eigentlich für einen Anwalt der sich damit schmückt Fachmann im ZV Recht zu sein naja. ist glaube ich auch etwas kompliziert die Sache kommt wohl nicht so häufig vor wie in unseren Fall deswegen würde ich Ihn jetzt mal etwas in Schutz nehmen .

Aber deine Mitteilung macht wieder Mut und da werde ich mal drauf vertrauen und so werden wir es auch versuchen falls nicht wieder was dazwischen kommen sollte also deinen rat werden wir so versuchen umzusetzen - und da muss sich die Rpfl.auch dran halten richtig ?

Ich habe vorhin vergessen zu erwähnen das wir gestern die Nachricht bekommen haben zur Stellungnahme das der Schuldner einen Vollstreckungsschutzantrag gestellt hat nach § 765a ZPO weil er Suizid gefährdet ist die Zwangsversteigerung würde eine besondere Härte für ihn bedeuten , es besteht eine begründete Suizidgefahr falls das Grundstück versteigert werden sollte. Stellungnahme bis 12.09.12 Uhr schreibt das Gericht.

Wie wird das von Dir eingeschätzt , der Schuldner ist ein Simulant und versucht alles um wieder eine Störung hier rein zu bekommen .

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 10.09.2022, 22:03

Ja, dAs ist mittlerweile leider eine gängige Methode der Schuldner geworden so kurz vor dem ZV- Termin suzidiale Tendenzen zu erkennen….schwache Rechtspfleger gehen hierauf ein, erfahrene bügeln es ab….
Also gespannt sein was daraus wird…

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 10.09.2022, 22:17

Dann hoffe ich mal das die Rpfl. den Antrag zu lässt aber bei unserem Glück mal schauen .

Und was meinst du zu dem was du gefragt hast wer uns das mit der Einstellung nach 30a gesagt hat wo ich drauf geschrieben habe der Anwalt.

Also das was du mitgeteilt hast das dass Gericht / Rpfl. bei Versteigerung und Verteilungstermin falls Versteigert wird unsere Pfändung berücksichtigen muss da geht kein weg dran vorbei ist das richtig so ?


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