3 Termin wann?

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Moderator: Alfred_Hilbert

Addi
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Re: 3 Termin wann?

Beitragvon Addi » 21.03.2017, 16:42

Richtig,.....
Mit Erteilung des Zuschlages gehen alle Rechte und Pflichten sofort und direkt auf den Ersteher über gem. $56 ZVG.
Wenn der alte Wohnungseigentümer nicht mehr erreichbar ist kann die Wohnung in Besitz genommen werden. Hierzu kann/sollte ein Schlüsseldienst beauftragt werden, der im Dabeisein eines Zeugen die Wohnungstür öffnet. Eventuell hat die Wohnungsverwaltung einen Schlüssel, wenn das Objekt zuvor vermietet war?
Vermutlich wird nichts wertvolles mehr vorhanden sein. Gegebenenfalls den Schuldner auffordern diese Gegenstände binnen einer kurzen Frist abzuholen. Alternativ...diese im Keller, Garage lagern oder entsorgen wenn "Müll"...

DrSchiwago
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Re: 3 Termin wann?

Beitragvon DrSchiwago » 09.05.2017, 08:31

Guten Morgen,
kurze Frage zum Thema.
Wie verhält es sich wenn sich nun plötzlich ungereimtheiten zum Gutachten ergeben?
Beispiel im Gutachten wurden Dinge eingerechnet, die plötzlich nicht mehr vorhanden sind
und durch Zufall erfährt man das Gutachten und Objekt sehr sehr unterschiedlich sind :shock:
Klar muss man dann selbst abwägen ob ja oder nein.
Normalerweise dürfte der Schuldner doch ohne Zustimmung des Gläubigers nichts ausser seiner persönlichen Dinge entfernen.
Oder der Betreibende Gläubiger gewährt keine Einsicht in Teilungserklärung (Datenschutz)
obwohl bei freihändig ja auch zuerst dort reingeschaut werden sollte.
Wo kann man diese Teilungserklärung einsehen.
Gruß und Danke


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