ZV kein Gebot
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: ZV kein Gebot
Erfolgt nach Eintragung des ZV- Vermerks im Grundbuch im laufenden Verfahren ein Eigentumswechsel, beeinträchtigt dies grundsätzlich nicht das laufende Verfahren. Es wird somit gegen den neuen Eigentümer fortgeführt. Nur dann, wenn dies in Absprache mit der betreibenden Gläubigerin erfolgt und diese die einstweilige Einstellung bewilligt oder den Versteigerungsantrag zurücknimmt, wird die ZV gestoppt.
Re: ZV kein Gebot
Hallo Addi ,
nächste Woche findet der ZV Termin statt wo wir auch Gläubiger sind der 3.Termin Wertgrenzen sind weggefallen.
Meine Frage - in dem Termin nächste Woche wird ein Bekannter von uns erscheinen um mitzubieten damit wir keine Gefahr laufen wegen der 3/10 Grenze - angenommen der bekannte von uns würde den Zuschlag erhalten möchten wir eigentlich so Verfahren das der Zuschlag offen bleibt und dann auf uns über geht , weil wir an dem Tag nicht bei dem Termin sind das würde auch gehen worauf müssen wir da achten ? Ich meine ich habe das auch schon mal gelesen aber jetzt aber nichts gefunden im Forum - Zuschlagsabtretung , ich komme gerade nicht drauf wie es heisst .
Das ist ja grundsätzlich möglich das wir dann die Ersteher werden meine ich , wie verhält es sich dann mit der GrErwerbst. ? Und was müssen wir beachten.
nächste Woche findet der ZV Termin statt wo wir auch Gläubiger sind der 3.Termin Wertgrenzen sind weggefallen.
Meine Frage - in dem Termin nächste Woche wird ein Bekannter von uns erscheinen um mitzubieten damit wir keine Gefahr laufen wegen der 3/10 Grenze - angenommen der bekannte von uns würde den Zuschlag erhalten möchten wir eigentlich so Verfahren das der Zuschlag offen bleibt und dann auf uns über geht , weil wir an dem Tag nicht bei dem Termin sind das würde auch gehen worauf müssen wir da achten ? Ich meine ich habe das auch schon mal gelesen aber jetzt aber nichts gefunden im Forum - Zuschlagsabtretung , ich komme gerade nicht drauf wie es heisst .
Das ist ja grundsätzlich möglich das wir dann die Ersteher werden meine ich , wie verhält es sich dann mit der GrErwerbst. ? Und was müssen wir beachten.
Re: ZV kein Gebot
Oder wie können wir das machen damit nicht zwei mal die Grunderwerbsteuer anfällt gibt es da eine Möglichkeit ?
Jemand Bietet und bei Zuschlag / Höchstbietender den Zuschlag auf uns übertragen das war bzw. sollte meine frage sein.
Jemand Bietet und bei Zuschlag / Höchstbietender den Zuschlag auf uns übertragen das war bzw. sollte meine frage sein.
Re: ZV kein Gebot
Die doppelte Zahlung der Grunderwerbssteuer kann dadurch vermieden werden, wenn vorab eine notariell beglaubigte Bietungsvollmacht für den tatsächlichen Ersteher erteilt wird.
Alle müssen zum Notar und Ihr erteilt der Person x die Vollmacht in dem Termin xy, Az.: zz, Gebote in Eurem Namen abzugeben.
Aber auch dafür entstehen Kosten.
Hinsichtlich der Abtretung verhält es sich wie folgt:
Möchte der Meistbietende seine Rechte aus dem Meistgebot an einen Dritten abtreten, so dass dieser der Ersteher wird ist dies unbedingt vor Erteilung des Zuschlags im Termin gegenüber dem Rechtspfleger laut und deutlich kundzutun. Das Gericht muss vor Erteilung des Zuschlags fragen, ob Erklärungen zum Zuschlag abgegeben werden. Dann hat der Meistbietende dies zu beantragen „ einen gesonderten Zuschlagsverkündungstermin, weil….“
In dem gesonderten Termin haben der Meistbietende und die vermeintlichen Ersteher zu erscheinen und die Rechte aus dem Meistgebot können sodann an die im Termin verhinderten Personen abgetreten werden….
Alle müssen zum Notar und Ihr erteilt der Person x die Vollmacht in dem Termin xy, Az.: zz, Gebote in Eurem Namen abzugeben.
Aber auch dafür entstehen Kosten.
Hinsichtlich der Abtretung verhält es sich wie folgt:
Möchte der Meistbietende seine Rechte aus dem Meistgebot an einen Dritten abtreten, so dass dieser der Ersteher wird ist dies unbedingt vor Erteilung des Zuschlags im Termin gegenüber dem Rechtspfleger laut und deutlich kundzutun. Das Gericht muss vor Erteilung des Zuschlags fragen, ob Erklärungen zum Zuschlag abgegeben werden. Dann hat der Meistbietende dies zu beantragen „ einen gesonderten Zuschlagsverkündungstermin, weil….“
In dem gesonderten Termin haben der Meistbietende und die vermeintlichen Ersteher zu erscheinen und die Rechte aus dem Meistgebot können sodann an die im Termin verhinderten Personen abgetreten werden….