Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

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Moderator: Alfred_Hilbert

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 22.08.2022, 17:35

Hallo noch mal ein paar fragen zu meinen Problemen oder auch nicht .

In 3 Wochen steht die Versteigerung bevor , heute habe ich erfahren das die Bank eine Anmeldung zum Versteigerungstermin gemacht hat und die Höchstbetrags Zinsen 15% aus der Buchgrundschuld geltend macht.

Obwohl das Darlehen nicht mehr valutiert , deswegen verstehe ich das nicht was hat die Bank hier noch mit zu tun .

noch mal kurz zusammen gefasst wir sind betreibende Gläubiger der Versteigerung aus 2 vollstreckbaren Titeln (eingetragenen Sicherungshypothek) 1x 100.000 und 1x 50.000 vorne weg stehen 2 Buchgrundschulden aus dem ehem.Kredit über 1x 200.000 DM u. 1x 70.000 DM die schon lange bezahlt sind bzw.nicht mehr valutieren alles bezahlt , von der gesch.Ehefrau haben wir die Rückgewähransprüche abgetreten bekommen (hälftiger Anteil )die Rückgewähransprüche von dem Ehemann haben wir gepfändet .

Frage : Im Verteigerungstermin VKW 250.000 sollen oder müssen das weiß ich nicht wohl die Buchgrundschulden aus dem alten Kredit der erledigt ist als bestehen bleibendes Recht bestehen bleiben - wie würde denn die Versteigerung ablaufen wenn wir angenommen für 150.000 ersteigern würden , wir 2 Forderungen von insgesamt 150.000 haben , wir die Rückgewähransprüche abgetreten bekommen haben v. der Ehefrau (hälfte?) und die anderen v. Ehemann gepfändet haben , dann müssen wir doch nichts mehr bezahlen meine ich ist das richtig ?

Ist das rechtens wie sich die Bank hier verhält und hier die Grundschuldzinsen zur Versteigerung anmeldet die nichts zu bekommen haben ?

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 22.08.2022, 23:00

Korrektur : die Bank hat sogar alles angemeldet auch die ursprünglichen Darlehen folgende Anmeldung hat die Bank gemacht :

Buchgrundschuld Abt.III Nr.8 15% Zinsen fällig jeweils : Quartalsende

bevorrechtigte rückständige Zinsen (720 Tage). 30.677 - 10.737
laufende Zinsen v.01.10.20 bis 12.09.22 (702 Tage) 29.910. - 10.468
weitere Zinsen f.15 Tage. 639. 223
Kapital bleibt bestehen 102.258.. - 35.790 aus Abt.III Nr.9

das sind ja Zinsen für 4 Jahre und kein bestehendes Darlehen mehr was soll das ?

Ist das wirklich rechtens was die Bank hier macht oder ist das was für den Staatsanwalt.

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 23.08.2022, 08:02

...
Nein, das ist der normale reguläre Fall.
Die Banken als Darlehensgeber sind gleichzeitig für die gewährten Darlehen Sicherungsnehmer an der Immobilie durch die Eintragung der Grundschulden. Diese sind nicht abhängig vom Valuta des Darlehens, können somit in voller Höhe geltend gemacht werden, was durch die Anmeldung auch zum Ausdruck gebracht wurde.
Durch das "Bestehen Bleiben " im Geringsten Gebot übernimmt der Ersteher auch diese beiden Grundschulden in voller Höhe und muss diese auch durch Ausgleichszahlung bedienen.
Das Geringste Gebot wird somit bei ca. 185.000,-€ liegen.
Bieten sie jetzt 150.000,- € übernehmen sie zusätzlich die bestehenbleibenden Rechte laut GG mit ca. 185.000,-€, folglich insgesamt 335.000,- €.
Durch die Abtretung und Verpfändung der Rückgewährsansprüche erhalten sie dann vermutlich den nicht mehr valutierenden Teil der Grundschulden anstelle der alten Eigentümer.
Erkundigen sie sich v o r h e r persönlich bei dem zuständigen Rechtspfleger/in des Gerichts, welches die Versteigerung durchführt....

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 23.08.2022, 09:42

Danke für die Auskunft.

Ich meine als gesamt Gebot 150.000 als Beispiel , aber das habe ich verstanden erstmal abwarten was die Rpfl.als geringstes Gebot festsetzt sollten das angenommen 185.000 sein und ich biete 15.000 dann wäre ich bei 200.000.

Sollten wir dafür den Zuschlag bekommen darauf kommt es an wie würde dann die Abwicklung sein bzw. die Bezahlung wegen der Abtretung und Pfändung der Rückgewähransprüche in Höhe von 150.000 die wir haben -
dann müssen wir doch bis 150.000 nichts zahlen ist das richtig ?

Ist es ratsam noch den Überlos zu pfänden ?

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 23.08.2022, 20:11

Also sämtliche Zinsen fallen ins Geringste Bargebot, sind also bar zu bieten, so dass die 15.000,-€ nicht ausreichen werden.
Bei den bestehenbleibenden Rechten kommt es darauf an ob diese noch valutieren oder bereits eine Löschungsbewilligung an die alten Eigentümer ausgestellt wurde. Verzichtet die Bank dann zum Verteilungstermin auf die Zinsen und die Zuteilung auf das jeweilige Kapital, wandeln sich die Auszahlungsansprüche der Bank in sogenannte Erlösansprüche der alten Eigentümer um und könnten an diese ausgekehrt werden. Sie sollten daher den gesesetzlichen Löschungsanspruch hinsichtlich dieser Rechte anmelden um im Rang herauszurücken bzw. Die Pfändung der Rückgewährsansprüche und die Abtretung zum Verfahren anmelden….

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 25.08.2022, 21:48

Wie mache ich sowas die Anmeldung gesetzlichen Löschungsanspruch u Pfändung der Rückgewähransprüche und die Abtretung zum Verfahren anmelden gibt es da ein Muster für ? Muss ich auch noch eine Forderungsanmeldung machen wenn ja wie sieht so was aus.

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 26.08.2022, 06:46

Die dinglich gesicherten Forderungen ergeben sich doch aus der Eintragung der sicherungshypotheken….über 100.000,-€ und 50.000,-€ plus eventueller Zinsen….diese melden sie entsprechend an …
….weiterhin melden wir unseren gesetzlichen Löschungsanspruch hinsichtlich der vorrangigen Grundschulden Abteilung III Nr. X und y an. Hierzu legen wir die Abtretungserklärung der Schuldner/ Eigentümer hinsichtlich der geltend zumachenden Rückgewährsansprüche vor, sowie den zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts X vom , Az. über Summe zu.
Eventuelle Erlöse sind auf unser Konto DE xxxxx auszukehren.

Einfache Schriftform ist ausreichend…

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 31.08.2022, 15:30

Hallo , noch eine Frage wir haben so wie sie zuletzt geschrieben haben das schreiben an die Rpfl.geschickt und angemeldet.
Dazu haben wir einen Antrag beim GBA gestellt das die gepfändeten Rückgewähransprüche bitte im GB vermerkt werden und alles was noch im PfüB eingetragen wurde oder bzw. haben wir uns auf den PfüB bezogen .
Wenn die Pfändung im Grundbuch vermerkt werden sollte noch vor dem Termin ändert sich dann was wir uns ?
Ändert das was an den bestehen bleibenden Rechten die ja nicht valutieren wie bekannt , ich habe gelesen das wir dann mit unserer Forderung / Pfändung aufrücken würden ist das richtig ?

Würden dann die noch eingetragenen Grundschulden die nicht mehr valutieren wegfallen ?

Und die Anmeldung der Bank rückständige Zinsen usw. wegfallen ?

Hätten wir mit der Eintragung im GB eine bessere Position wegen den vorstehenden Grundschulden die nicht valutieren.?

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 31.08.2022, 22:38

Die Pfändung der Rückgewährsansprüche wird nicht im GrundBuch eingetragen.
Die Anmeldung zum ZV- Verfahren ist ausreichend.
Soweit die vorrangigen GrundSchulden nicht mehr valutieren und die Gläubigerbanken auf eine Zuteilung verzichten, rücken Sie als Gläubige in diese Position aus.
Andernfalls sollte die Pfändung/Abtretung den Gl.-Banken gegenüber angezeigt und somit geltendg3macht werden, soweit diese etwas aus dem Erlös beanspruchen….

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 31.08.2022, 23:56

Danke erstmal für die weitere Antwort.
Wie wird die Rpfl.das behandeln , die Anmeldung haben wir gemacht so wie sie geschrieben haben.

Die Bank wird wohl von Ihrer Anmeldung nicht abrücken bzw. bei der Verteilung auf irgendwas verzichten. Sie schreiben der Bank die Pfändung anzeigen das weiss die Bank doch schon lange aufgrund unserer Pfändungs u Überweisungsbeschlüsse und Ihrer Drittschuldner Erklärung .

Uns geht es darum das bei dieser Anmeldung die , die Bank gemacht hat die hohen Zinsen und die bestehen bleibende Rechte Wahnsinn sind das geht überhaupt nicht .

Und deswegen überlegen wir schon ob wir das Verfahren erstmal nach 30 a einstweilen Einstellen .

Das Grundbuchamt hat uns mitgeteilt das wir die Pfändung im Grundbuch eintragen lassen können den PfüB im Original mit Zustellnachweis schicken und dann soll das eingetragen werden so die Auskunft - bin ich ja gespannt ob das so gemacht wird .

Ich vertehe nur nicht wir haben PfüB der Rückgewähransprüche , die eingetragenen Grundschulden Valutieren nicht mehr , alles ist gepfändet wurden Konto usw. das muss doch irgendwie berücksichtigt werden bei der Versteigerung es kann doch nicht so viel angemeldet werden von einer Bank die nict mehr einen Cent zu bekommen hat


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