Finanzierung nach Zuschlag scheitert – welche konkreten Folgen hat das für den Ersteher?
Hallo zusammen,
ich plane aktuell die Teilnahme an einer Zwangsversteigerung in NRW und versuche, mein persönliches Risiko vor dem Termin so genau wie möglich einzuschätzen.
Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 228.000 €. Mein persönliches Höchstgebot würde voraussichtlich bei ca. 190.000 € liegen. Die Sicherheitsleistung von 22.800 € kann ich aus Eigenkapital erbringen.
Meine Bonität wurde bereits von mehreren Finanzierungsberatern bzw. Banken geprüft und grundsätzlich positiv bewertet. Ich habe außerdem ein Finanzierungszertifikat über einen ausreichenden Finanzierungsrahmen und zusätzlich eine mündliche positive Einschätzung einer Bank. Eine verbindliche Darlehenszusage vor dem Zuschlag bekomme ich jedoch nicht, da die Banken den endgültigen Antrag erst nach Vorlage des Zuschlagsbeschlusses bearbeiten wollen.
Mir ist inzwischen klar, dass ich nach einem Zuschlag nicht einfach vom Erwerb zurücktreten kann, wenn die Finanzierung anschließend doch nicht zustande kommt.
Deshalb meine Fragen an die erfahrenen Teilnehmer hier:
1. Was passiert in der Praxis konkret, wenn ich den Zuschlag erhalte, aber den restlichen Betrag bis zum Verteilungstermin nicht finanzieren kann?
2. Verliere ich lediglich meine hinterlegte Sicherheitsleistung oder hafte ich darüber hinaus persönlich für den gesamten offenen Betrag bzw. einen späteren Mindererlös?
3. Wie läuft eine sogenannte Wiederversteigerung praktisch ab und welche zusätzlichen Kosten können dem ursprünglichen Ersteher entstehen?
4. Können Gläubiger neben dem Grundstück auch in anderes Privatvermögen bzw. Einkommen des Erstehers vollstrecken?
5. Gibt es in der Praxis Möglichkeiten, bei Finanzierungsproblemen nach dem Zuschlag noch eine Zahlungsfristverlängerung oder eine andere Lösung mit Gericht/Gläubigern zu vereinbaren?
6. Hat jemand hier selbst erlebt, dass vor der Versteigerung mehrere Banken eine Finanzierung grundsätzlich positiv eingeschätzt haben, nach dem Zuschlag aber trotzdem keine Finanzierung zustande kam? Wie ist es dann ausgegangen?
Mir geht es nicht darum, ohne Vorbereitung zu bieten. Ich versuche gerade im Gegenteil, das Restrisiko zwischen einer positiven Vorprüfung und der endgültigen Kreditzusage nach Zuschlag realistisch einzuschätzen.
Vielen Dank für Erfahrungswerte und Hinweise aus der Praxis.
Finanzierung nach Zuschlag scheitert – welche konkreten Folgen hat das für den Ersteher?
Moderator: Alfred_Hilbert
keine Finanzierung nach Zuschlag - was nun ?
meine Fragen an die erfahrenen Teilnehmer hier:
1. Was passiert in der Praxis konkret, wenn ich den Zuschlag erhalte, aber den restlichen Betrag bis zum Verteilungstermin nicht finanzieren kann?
[i Durch den Zuschlag wird der Meistbietende= Ersteher, zunächst Eigentümer der ersteigerten Immobilie unabhängig ob dieser die restliche Teilungsmasse aufbringen oder finanzieren kann… siehe § 90 ZVG :
(1) Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdewege der Beschluß rechtskräftig aufgehoben wird.
(2) Mit dem Grundstück erwirbt er zugleich die Gegenstände, auf welche sich die Versteigerung erstreckt hat.
[/i]
2. Verliere ich lediglich meine hinterlegte Sicherheitsleistung oder hafte ich darüber hinaus persönlich für den gesamten offenen Betrag bzw. einen späteren Mindererlös?
Die Zahlungsverpflichtung für das gesamte „bare Meistgebot“ bleibt natürlich bestehen. Der Ersteher haftet hierfür mit der ersteigerten Immobilie und auch persönlich
3. Wie läuft eine sogenannte Wiederversteigerung praktisch ab und welche zusätzlichen Kosten können dem ursprünglichen Ersteher entstehen?
Die Forderung der Gläubiger aus der ursprünglichen Versteigerung, zuzüglich der anfallenden neuen Zinsen ab Zuschlag für bestehenbleibende Rechte im Grundbuch oder für erlöschende Rechte ab Verteilungstermin, nehmen an der WiederZV teil, fallen teilweise in das Geringste Bargebot der Wieder ZV und müssen von einem neuen Meistbietenden sodann komplett entrichtet werden. Kann kein vollständiger Forderungsausgleich aus der WiederZV erfolgen, bleibt der ursprüngliche Ersteher der 1. Versteigerung weiterhin haftbar. (Die ersteigerte und nicht gezahlte Immobilie dient in der WiederZV lediglich als Pfand und wird zunächst verwertet).
4. Können Gläubiger neben dem Grundstück auch in anderes Privatvermögen bzw. Einkommen des Erstehers vollstrecken?
Natürlich…
5. Gibt es in der Praxis Möglichkeiten, bei Finanzierungsproblemen nach dem Zuschlag noch eine Zahlungsfristverlängerung oder eine andere Lösung mit Gericht/Gläubigern zu vereinbaren?
Sollten der Ersteher diese Möglichkeit schon direkt nach Erteilung des Zuschlags in Betracht ziehen, ist es ratsam dies unmittelbar im Anschluss an die Versteigerung mit dem/der zuständigen Rechtspleger/in zu erörtern, damit ein Verteilungstermin großzügig nach hinten terminiert werden kann. Steht der Verteilungstermin einmal fest, wird dieser in der Regel nicht verschoben oder neu terminiert, da die Zinsberechnung unmittelbar für die Berechnung des Meistgebotes nach Bestimmung des Verteilungstermins erfolgt,
6. Hat jemand hier selbst erlebt, dass vor der Versteigerung mehrere Banken eine Finanzierung grundsätzlich positiv eingeschätzt haben, nach dem Zuschlag aber trotzdem keine Finanzierung zustande kam? Wie ist es dann ausgegangen?
Das hängt immer von dem individuellen Einzelfall ab, eine pauschale Beantwortung ist schwierig.
Als Bietinteressent sollten man sich genau im Klaren sein, welchen Finanzrahmen man sich leisten kann, wo man selbst die Höchstgrenze für das eigene Gebot setzt und natürlich ob man dies dann auch finanzieren kann.
Mit dem VW Gutachten sollte man eine Finanzierung hinbekommen können auch im Vorfeld einer Versteigerung. Sollte der Bankmitarbeiter dies nicht entscheiden können oder wollen, ist es vermutlich nicht die richtige Bank.
1. Was passiert in der Praxis konkret, wenn ich den Zuschlag erhalte, aber den restlichen Betrag bis zum Verteilungstermin nicht finanzieren kann?
[i Durch den Zuschlag wird der Meistbietende= Ersteher, zunächst Eigentümer der ersteigerten Immobilie unabhängig ob dieser die restliche Teilungsmasse aufbringen oder finanzieren kann… siehe § 90 ZVG :
(1) Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdewege der Beschluß rechtskräftig aufgehoben wird.
(2) Mit dem Grundstück erwirbt er zugleich die Gegenstände, auf welche sich die Versteigerung erstreckt hat.
[/i]
2. Verliere ich lediglich meine hinterlegte Sicherheitsleistung oder hafte ich darüber hinaus persönlich für den gesamten offenen Betrag bzw. einen späteren Mindererlös?
Die Zahlungsverpflichtung für das gesamte „bare Meistgebot“ bleibt natürlich bestehen. Der Ersteher haftet hierfür mit der ersteigerten Immobilie und auch persönlich
3. Wie läuft eine sogenannte Wiederversteigerung praktisch ab und welche zusätzlichen Kosten können dem ursprünglichen Ersteher entstehen?
Die Forderung der Gläubiger aus der ursprünglichen Versteigerung, zuzüglich der anfallenden neuen Zinsen ab Zuschlag für bestehenbleibende Rechte im Grundbuch oder für erlöschende Rechte ab Verteilungstermin, nehmen an der WiederZV teil, fallen teilweise in das Geringste Bargebot der Wieder ZV und müssen von einem neuen Meistbietenden sodann komplett entrichtet werden. Kann kein vollständiger Forderungsausgleich aus der WiederZV erfolgen, bleibt der ursprüngliche Ersteher der 1. Versteigerung weiterhin haftbar. (Die ersteigerte und nicht gezahlte Immobilie dient in der WiederZV lediglich als Pfand und wird zunächst verwertet).
4. Können Gläubiger neben dem Grundstück auch in anderes Privatvermögen bzw. Einkommen des Erstehers vollstrecken?
Natürlich…
5. Gibt es in der Praxis Möglichkeiten, bei Finanzierungsproblemen nach dem Zuschlag noch eine Zahlungsfristverlängerung oder eine andere Lösung mit Gericht/Gläubigern zu vereinbaren?
Sollten der Ersteher diese Möglichkeit schon direkt nach Erteilung des Zuschlags in Betracht ziehen, ist es ratsam dies unmittelbar im Anschluss an die Versteigerung mit dem/der zuständigen Rechtspleger/in zu erörtern, damit ein Verteilungstermin großzügig nach hinten terminiert werden kann. Steht der Verteilungstermin einmal fest, wird dieser in der Regel nicht verschoben oder neu terminiert, da die Zinsberechnung unmittelbar für die Berechnung des Meistgebotes nach Bestimmung des Verteilungstermins erfolgt,
6. Hat jemand hier selbst erlebt, dass vor der Versteigerung mehrere Banken eine Finanzierung grundsätzlich positiv eingeschätzt haben, nach dem Zuschlag aber trotzdem keine Finanzierung zustande kam? Wie ist es dann ausgegangen?
Das hängt immer von dem individuellen Einzelfall ab, eine pauschale Beantwortung ist schwierig.
Als Bietinteressent sollten man sich genau im Klaren sein, welchen Finanzrahmen man sich leisten kann, wo man selbst die Höchstgrenze für das eigene Gebot setzt und natürlich ob man dies dann auch finanzieren kann.
Mit dem VW Gutachten sollte man eine Finanzierung hinbekommen können auch im Vorfeld einer Versteigerung. Sollte der Bankmitarbeiter dies nicht entscheiden können oder wollen, ist es vermutlich nicht die richtige Bank.