Beitritt Teilungsversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Beitritt Teilungsversteigerung
Nein, im Verteilungstermin hat das Gericht lediglich festzustellen ob eine übereinstimmende Auszahlungsvereinbarung getroffen und dem Gericht gegenüber mitgeteilt wurde. Ist dies nicht der Fall, wird der Übererlös hinterlegt für die ehemalige Eigentümergemeinschaft. Die am Verfahren Beteiligten erhalten hierüber Mitteilung. Die Begünstigten können eine spätere Einigung jetzt nur noch der Hinterlegungsstelle gegenüber erklären, um an den Erlös zu gelangen oder den Klageweg bestreiten….
Re: Beitritt Teilungsversteigerung
Zu 184 zvg hätte ich eine Frage:
wenn man beim Notar eine Eigentümergrundschuld auf den eigenen Namen eintragen lässt, kann man von der Sicherheitsleistung befreit werden, richtig? Wie hoch müsste sie denn sein? Genauso hoch wie die Sicherheitsleistung?
Und wenn diese Grundschuld niedriger wäre als der Anteil des Miteigentümers an einer nicht mehr valutierenden Grundschuld, die Teil des geringsten Gebots ist, würde sie ins geringste Gebot mit aufgenommen? Und müsste die Summe der Eigentümergrundschuld zusätzlich - über das Bargebot hinaus - an mich gezahlt werden?
Wenn im geringsten Gebot der Eigenanteil an einer Grundschuld doppelt so hoch ist wie die Sicherheitsleistung: könnte man diese Grundschuld nicht doch dafür nutzen den 184 zvg anzuwenden? Das Objekt ist ohne Schulden belastet und die Hälfte gehört mir. Das ist ja bereits 40 Prozent mehr als die Sicherheitsleistung
wenn man beim Notar eine Eigentümergrundschuld auf den eigenen Namen eintragen lässt, kann man von der Sicherheitsleistung befreit werden, richtig? Wie hoch müsste sie denn sein? Genauso hoch wie die Sicherheitsleistung?
Und wenn diese Grundschuld niedriger wäre als der Anteil des Miteigentümers an einer nicht mehr valutierenden Grundschuld, die Teil des geringsten Gebots ist, würde sie ins geringste Gebot mit aufgenommen? Und müsste die Summe der Eigentümergrundschuld zusätzlich - über das Bargebot hinaus - an mich gezahlt werden?
Wenn im geringsten Gebot der Eigenanteil an einer Grundschuld doppelt so hoch ist wie die Sicherheitsleistung: könnte man diese Grundschuld nicht doch dafür nutzen den 184 zvg anzuwenden? Das Objekt ist ohne Schulden belastet und die Hälfte gehört mir. Das ist ja bereits 40 Prozent mehr als die Sicherheitsleistung
Re: Beitritt Teilungsversteigerung
Grundsätzlich hat auch ein Miteigentümer als Bieter auf Antrag eines Beteiligten, dessen Recht durch Nichterfüllung des Gebotes beeinträchtigt würde (§67 Abs.1 ZVG), wie jeder andere Bieter Sicherheit zu leisten.
Antragsberechtigt ist demnach auch jeder weitere Miteigentümer, für den das Gebot einen Erlösüberschuss ergeben würde.
Sie könnten jedoch mit dem anderen Miteigentümer vereinbaren/absprechen, das wechselseitig SL nicht beantragt und verlangt wird. Ist dies nicht möglich sollten sie auf jeden Fall die SL in Höhe von 10% des VW als Bieter Scheck dabei haben oder eine vorherige Einzahlung auf das Konto der Justizukasse nachweisen können.
Als Ausnahme gilt eingeschränkt jedoch der
§ 184 ZVG
Ein Miteigentümer braucht für sein Gebot keine Sicherheit zu leisten, wenn ihm eine durch das Gebot ganz oder teilweise gedeckte Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zusteht.
Es befreit jedoch nur eine nicht im geringsten Gebot stehende Eigentümergrundschuld von der Verpflichtung zur SL, weil Zinsen aus einer EGS im geringsten Gebot bar nicht berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt ist demnach auch jeder weitere Miteigentümer, für den das Gebot einen Erlösüberschuss ergeben würde.
Sie könnten jedoch mit dem anderen Miteigentümer vereinbaren/absprechen, das wechselseitig SL nicht beantragt und verlangt wird. Ist dies nicht möglich sollten sie auf jeden Fall die SL in Höhe von 10% des VW als Bieter Scheck dabei haben oder eine vorherige Einzahlung auf das Konto der Justizukasse nachweisen können.
Als Ausnahme gilt eingeschränkt jedoch der
§ 184 ZVG
Ein Miteigentümer braucht für sein Gebot keine Sicherheit zu leisten, wenn ihm eine durch das Gebot ganz oder teilweise gedeckte Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zusteht.
Es befreit jedoch nur eine nicht im geringsten Gebot stehende Eigentümergrundschuld von der Verpflichtung zur SL, weil Zinsen aus einer EGS im geringsten Gebot bar nicht berücksichtigt werden.