Kosten des Beschwerdeverfahrens im ZV-verfahren

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Moderator: Alfred_Hilbert

Moinmoin2020
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Kosten des Beschwerdeverfahrens im ZV-verfahren

Beitragvon Moinmoin2020 » 05.02.2025, 10:28

Moin zusammen,

kurze Frage in die Runde, ich werde da über Google nicht schlau. Aber es läuft gerade bei uns ein ZV-verfahren. Wir möchten verkaufen, aber die hälftige Besitzerin nicht, sie argumentiert allerdings mit fadenscheinheiligen Gründen und hat daher vor ein paar Monaten auf Einstellung des Verfahrens geklagt. Dies wurde seitens des Amtsgerichts abgelehnt.
Dagegen hat sie eine sofortige Beschwere eingelegt. Dies wurde vom Amtsgericht ebenfalls abgelehnt "kann nicht abgeholfen werden" und wurde vor dem OLG bestätigt.
Die Kosten trägt laut dem Beschluss sie.

Aber wie hoch sind diese Kosten? Richten sich diese nach dem Streitwert (550tsd Euro) oder ist ein Beschwerdeverfahren generell kostenfrei? (Außer die Anwaltsgebühren).

Danke & liebe Grüße

Addi
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Re: Kosten des Beschwerdeverfahrens im ZV-verfahren

Beitragvon Addi » 05.02.2025, 17:36

Zunächst, das OLG dürfte bei dieser Art Beschwerde nicht eingebunden sein.
Der Rechtsweg bei amtsgerichtlichen Beschwerden, denen nicht „abgeholfen“ wird ist immer das jeweils zuständige Landgericht.
Der Beschwerdewert wird dort selbst festgelegt mE. Im vierstelligen Bereich (5.000,-).
Der festgesetzte Verkehrswert muss hier noch nicht gleich dem Beschwerdewert sein.
Die Gerichtskosten halten sich in Grenzen, auch die Anwaltskosten richten sich nach diesem Wert.

Moinmoin2020
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Re: Kosten des Beschwerdeverfahrens im ZV-verfahren

Beitragvon Moinmoin2020 » 06.02.2025, 07:29

Guten Morgen,
doch tatsächlich wurde das OLG eingebunden. Nachdem einige Anwaltsbriefe hin und her geschickt wurden, um Stellungnahme zur Beschwerde zu nehmen, kam als letzte Antwort vom zuständigen Amtsgericht zurück dass die Beschwerde abgelehnt und die Akte dem OLG vorgelegt wird. Diese hat dann nur nach einer Woche mit einem langen zusammen gesetzten Text bestätigt dass der Beschwerde nicht abgeholfen werden kann.
Und ich frage mich, ob dieses absichtliche hinauszögern um 2-3 Monate (nichts anderes steckt dahinter) nicht doch recht teuer wurde, gerade wenn ein OLG mit eingebunden wird.
Nicht dass ich das derjenigen gönne, aber jeder sagt uns, dass das doch recht teuer klingt, aber ich lese auch immer heraus dass eine Beschwerde relativ günstig ist.
Aber anhand den ganzen Verfahren sieht man, dass da schon ordentlich Zeit investiert wurde.

Besten Dank und Grüße

Karl
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Re: Kosten des Beschwerdeverfahrens im ZV-verfahren

Beitragvon Karl » 06.02.2025, 08:50

Hallo,
an diese Frage würde ich mich gerne "dranhängen":

In meinem Fall läuft der Antrag auf TV seit 07/22 (!), die Gegenseite hat 3-mal Einstellung beantragt und jedesmal gegen den Beschluss des AG Beschwerde eingelegt, die dann auch jeweils vom Landgericht abgelehnt wurden, jeweils kostenpflichtig zu Lasten der Gegenseite.
Nächste Woche ist nun der Termin der TV festgesetzt. Mein Anwalt hat mir gestern eine Rechnung geschickt über seine Leistungen in diesem Verfahren. Mehr als die Hälfte davon, knapp 3.000€, macht er für die Bearbeitung der Beschwerden geltend.
Diese Kosten muss ich vorstrecken und kann sie dann bei der Gegenseite zurückfordern.
Hier meine Frage: kann ich dies im Rahmen der Teilungsvereinbarung tun? Werden diese Kosten behandelt wie die Gerichtsgebühren, werden also abgezogen vor Verteilung des Übererlöses? Oder muss ich diese Kosten separat und zivilrechtlich eintreiben, was wiederum Zeit und Geld kosten wird? Gibt es vielleicht Tipps und Hinweise, die ich beachten sollte?

Schon jetzt vielen Dank für alle Antworten. Tolles Forum übrigens, habe beim Mitlesen viel gelernt!

Moinmoin2020
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Re: Kosten des Beschwerdeverfahrens im ZV-verfahren

Beitragvon Moinmoin2020 » 06.02.2025, 15:23

3x schon Einstellung beantragt??
Dass das überhaupt ermöglicht wird ist schon eine Frechheit. Gut dann weiß ich ja, was uns blühen könnte.
Aber wenn ein Amtsgericht entscheidet, die bisher angebrachten Gründe rechtfertigen kein Pausieren oder sogar eine Einstellung, kann man sich dann wieder irgendwelche Gründe aus der Nase ziehen und erneut auf Einstellung klagen?
Wäre ja furchtbar. Aber ich rechne jetzt mal damit, dass das noch 1-2 Jahre bei uns dauern wird. Da wird um jeden Monat rausgezögert, koste es, was es wolle.

Mein Anwalt hat mir aber schon angedeutet, dass die Gegenseite die Anwaltskosten bezahlen muss. Ob das nun vorgestreckt wird oder später, weiß ich aktuell auch noch nicht.

Addi
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Re: Kosten des Beschwerdeverfahrens im ZV-verfahren

Beitragvon Addi » 06.02.2025, 18:03

Generell gilt ja, dass eine TV nicht gleichzusetzen ist mit ZV beantragt von Gläubigern, die einen Geldanspruch gegen den Schuldner verfolgen.
Von daher bleibt es in einer TV jeder Partei unbenommen, einen Anwalt für die Vertretung in dem Verfahren beizuziehen oder nicht. Eine anwaltliche Vertretung ist in TVen oder ZVen nicht vorgesehen oder notwendig. Eine Mandatserteilung wird jedoch kein Anwalt ablehnen, da der Gegenstandswert einer Immobilie immer eine lukrative Einnahme generiert.
Es bleibt somit jeder Partei unbenommen, dies für sich zu entscheiden. Diese jeweiligen individuellen Kosten trägt jede Partei in einer TV selbst und kann diese nicht auf die anderen Parteien oder den Übererlös umlegen.

Karl
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Re: Kosten des Beschwerdeverfahrens im ZV-verfahren

Beitragvon Karl » 06.02.2025, 19:42

@Addi: vielen Dank für die Antwort, mit der ich so nicht gerechnet hätte. Wenn ich mich gegen völlig ungerechtfertigte Beschwerden mit Hilfe eines Anwalts zur Wehr setzen muss bleibe ich auf den Kosten also einfach sitzen? Nicht so leicht zu begreifen, wie so vieles was mir in den letzten Jahren meiner Reise durch das deutsche Rechtssystem begegnet ist.

@Moinmoin2020: Bei mir hat die Gegenseite ALLE Register gezogen, um sämtliche Verfahren maximal in die Länge zu ziehen. Damit wird alles immer komplexer, undurchsichtiger und man spürt förmlich, wie die Gerichte die Lust verlieren, sich damit richtig auseinanderzusetzen. Sehr ermüdend und frustrierend. Gilt aber vor allem für das Unterhaltsverfahren, weniger die TV, also eigentlich off topic hier.


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