Gesendet: 15.01.2025, 18:00
von Heinz Klage
Hallo,
eine kurze Frage zu den Antwortzeiten der Amtsgerichte. Welche Erfahrungen bestehen da? Zum Beispiel bei einer "Sofortigen Beschwerde" oder einem "Ablehnungsgesuch" oder einer "Erinnerung"?
Wie lange dauert es bis derartige Schreiben von Amtsgerichten in der Regel beantwortet werden?
Vielen Dank für Eure Erfahrungen.
HK
Antwortzeiten der Amtsgerichte Versteigerungsgerichte
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Antwortzeiten der Amtsgerichte Versteigerungsgerichte
Diese wird sich in der Regel gegen eine Entscheidung des jeweiligen Rechtspflegers mw, des Vollstreckungsgerichtes richten.
Dieser kann das jeweilige Rechtsmittel überprüfen und gegebenenfalls seine getroffene Entscheidung abändern im Wege der „Abhilfe“. Hilft dieser dem Rechtsmittel nicht ab, so ist dieses zumeist dem Beschwerdegericht (Landgericht) zur Entscheidung vorlegen.
Erfolgt eine Vorlage an das Landgericht, wird diesgleichfalls dem Beschwerdeführer schriftlich mitgeteilt.
Vor einer Abhilfe oder Nichtabhilfeentscheidung kann der jeweilige Rechtspfleger mw auch noch die Gegenpartei hierzu hören, was natürlich eine gewisse Zeitspanne mit sich bringt.
Von daher ist etwas Geduld angesagt.
Dieser kann das jeweilige Rechtsmittel überprüfen und gegebenenfalls seine getroffene Entscheidung abändern im Wege der „Abhilfe“. Hilft dieser dem Rechtsmittel nicht ab, so ist dieses zumeist dem Beschwerdegericht (Landgericht) zur Entscheidung vorlegen.
Erfolgt eine Vorlage an das Landgericht, wird diesgleichfalls dem Beschwerdeführer schriftlich mitgeteilt.
Vor einer Abhilfe oder Nichtabhilfeentscheidung kann der jeweilige Rechtspfleger mw auch noch die Gegenpartei hierzu hören, was natürlich eine gewisse Zeitspanne mit sich bringt.
Von daher ist etwas Geduld angesagt.
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- Registriert: 01.12.2024, 21:54
Re: Antwortzeiten der Amtsgerichte Versteigerungsgerichte
Hallo,
das heißt es ist eine komplett nicht bekannte "Hausnummer"? Es können vier Wochen sein aber auch vier Monate oder auch länger? Wozu gibt es dann eine sogenannte "Erinnerung", oder die "sofortige" Beschwerde... das Verfahren zügig weiter zu bearbeiten?
VG
HK
das heißt es ist eine komplett nicht bekannte "Hausnummer"? Es können vier Wochen sein aber auch vier Monate oder auch länger? Wozu gibt es dann eine sogenannte "Erinnerung", oder die "sofortige" Beschwerde... das Verfahren zügig weiter zu bearbeiten?
VG
HK
Re: Antwortzeiten der Amtsgerichte Versteigerungsgerichte
Ja, so ist es eben vor der Deutschen Gerichtsbarkeit und nicht auf einem Pferdemarkt !