Bei einer Ersteigerung eines Gutes befinden sich in der Regel große Mengen von Gegenständen des Voreigentümers in allen Gebäuden. Darf ich diese in eigenen Räumen einlagern, statt sie in die Verwarung durch eine Spedition zu geben?
Danke für hilfreiche Antworten
Gegenstände des Voreigentümers selbst einlagern?
Moderator: Alfred_Hilbert
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Re: Gegenstände des Voreigentümers selbst einlagern?
Wenn ich ein Gut ersteigere, aus dessen Wohnhaus der Schuldner nicht auszieht, würde ich rechtlich erwirken können, dass er die Wirtschaftsgebäude nicht mehr betreten darf?
Wenn der Schuldner in den Wirtschaftsgebäuden seine alten landw. Maschinen stehen hat, würde ich das Recht haben, diese auf eine Fläche zusammenzustellen, damit ich die retslichen Flächen für meinen eigenen Bedarf nutzen kann, bevor er ausgezogen ist?
Danke für hilfreiche Antworten
Wenn der Schuldner in den Wirtschaftsgebäuden seine alten landw. Maschinen stehen hat, würde ich das Recht haben, diese auf eine Fläche zusammenzustellen, damit ich die retslichen Flächen für meinen eigenen Bedarf nutzen kann, bevor er ausgezogen ist?
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