Hallo,
als Privatfrau ist es nicht nur schwer ein Grundstück überhaupt zu erwerben, da Gemeinden ein Vorkaufsrecht zusteht, sondern im Fall einer landwirtschaftlichen Nutzfläche ist ein Kauf fast unmöglich, da auch Landwirten in einen entsprechenden Kaufvertrag bevorrechtigt eintreten können.
Ich habe eine Frage: wie verhält es sich für den Fall des Zuschlags im Rahmen einer Zwangsversteigerung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche? Ist der Zuschlag dem "normalen" Kaufvertrag gleichgesetzt, sodass auch hier Gemeinden und Landwirte ein Vorrecht zusteht, oder wäre das eine Möglichkeit an eine landwirtschaftliche Fläche zu kommen?
Vielen Dank.
Was ist der Unterschied zwischen Zuschlag in ZV und Kaufvertrag?
Moderator: Alfred_Hilbert