Fragen zu "Bargebot" und zu Hausinhalt

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

SchwabsHäusle
Beiträge: 1
Registriert: 11.11.2024, 12:10

Fragen zu "Bargebot" und zu Hausinhalt

Beitragvon SchwabsHäusle » 13.11.2024, 09:43

Guten Morgen,

"mein" Haus wird demnächst in einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinsachaft versteigert.
Ich selbst werde mitseteigern und möchte das Haus erwerben.

Dabei bin ich über den Begriff Bargebot gestolpert. Es gibt eine Grundschuld von 250.000 Euro zugunsten der örtlichen Sparkasse, auf die noch etwa 50.000 Euro nicht abbezahlt sind. Wenn ich den Zuschlag erhalte, wird dann die Grundschuld mit dem vollen Betrag bedient und die Sparkasse zahlt dann den überzähligen Betrag von 200.000 Euro zurück? Wenn ja, an wen? Oder wird die Sparkasse mit ihren 50.000 Euro aus dem Erlös bedient?

Wie muß dann entsprechend das Bargebot aussehen? Bargebot = z.B. 400.000 Euro plus 250.000 Euro? Also Versteigerungserlös = 650.000 Euro? Oder Bargebot 400.000 Euro plus 50.000 Euro? Also Versteigerungserlös = 450.000 Euro? Oder Bargebot = 450.000 Euro, von denen dann 50.000 Euro an die Sparkasse gehen? Also Versteigerungserlös = 500.000 Euro? Oder Bargebot = 450.000 Euro plus 250.000 Euro an die Sparkasse, von denen dann 200.000 Euro zurückkommen? Also Versteigerungserlös = 650.000 Euro?

Dann zum Hausinhalt: Im Haus befinden sich außerhalb der (bewohnten) Wohnungen Gegenstände. Werden diese vom Ersteigerer quasi miterworben? Falls ich nicht zum Zug komme, müsste ich dies ja ausräumen bzw. habe auch ein Interesse daran, sie auszuräumen. Wer ist im Zweifelsfall beweis-/nachweispflichtig?

Addi
Beiträge: 1179
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Fragen zu "Bargebot" und zu Hausinhalt

Beitragvon Addi » 13.11.2024, 16:42

Zunächst, hier sind seit Jahren unzählige Antworten zum Thema Teilungsversteigerung bzw. Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft eingestellt. Auch ein Fachliterarturleitfagen ist hier angegeben und hinterlegt.
Informieren sie sich bitte insoweit.
Zu ihren Fragen
Grundsätzlich bleiben meist alle eingetragenen Rechte - unabhängig vom Valutenstand- bestehen, sind rechnerisch einem baren Gebot hinzuzurechnen. Also nicht nochmals erneut in das Bargebot mit einbeziehen.
Wenn eine Grundschuld von 250.000,-€ nur noch mit 50.000,-€ valutiert, sind die restlichen 200.000,-€ verdeckte Eigentümergrundschuld und stehen ihnen und ihrer Ex gemeinschaftlich zu. Im Fall, dass sie den Zuschlag erhalten, rechnet die Bank mit Ihnen und ihrer Ex separat ab und die 200.000,-€ sind dann nicht erneut zu zahlen.
Ersteigert ein Dritter die Immobilie muss dieser 250.000,-€ an die Bank ablösen, die dann wiederum mit ihnen und ihrer Ex abrechnet.
Also rechtzeitig mit ihrer Bank ihre Absichten und Ablösungsmodalitäten vor dem Versteigerungstermin abklären.


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“