Hallo zusammen,
ich bin totaler Newbie was Zwangsversteigerungen angeht, habe aber mittlerweile viele Infos hier im Forum und auf anderen Internetseiten nachlesen können. Ich war bei einer Zwnagsversteigerung auch noch nie dabei.
Folgendes ist mir noch unklar:
Laut Wikipedia setzt sich ja das "geringste Gebot" aus "Mindestbargebot" und "bestehenbleibenden Rechten" zusammen.
Ich habe es nun so verstanden, dass, wenn ich an einer Zwangsversteigerung teilnehme, mir im Einleitungsteil das geringste Gebot mitgeteilt wird (darüberhinaus gibt es "ersteinmal" keinerlei weitere Kosten).
Die Summe, die ich dann beim Bieten ausspreche, ist mein Gebot, welches dem geringsten Gebot dazuzurechnen und bei Zuschlag zu zahlen ist. Ist das korrekt?
Als Beispiel:
Das geringste Gebot für eine Immobilie wird bei einer ZV mit 10.000 Euro verkündet. Nach zahlreichen Geboten biete ich letztendlich 50.000 Euro und erhalte den Zuschlag.
Wie hoch ist nun der tatsächliche Kaufpreis inkl. ALLER restlichen Kosten? 60.000 Euro? Oder doch 50.000 Euro?
Oder habe ich das alles komplett falsch verstanden?
Gruß
chinda
Das geringste Gebot "in Zahlen"
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Das geringste Gebot "in Zahlen"
Hallo Prinz78,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Bei einer Zwangsversteigerung wird explizit eine Summe "X" als Mindestbargebot genannt. Passiert das ebenso für die bestehen bleibenden Rechten? Oder muss man nach dem Zuschlag immer noch mit einer kleinen "Überraschung" rechnen?
Gruß
chinda
vielen Dank für Ihre Antwort.
Bei einer Zwangsversteigerung wird explizit eine Summe "X" als Mindestbargebot genannt. Passiert das ebenso für die bestehen bleibenden Rechten? Oder muss man nach dem Zuschlag immer noch mit einer kleinen "Überraschung" rechnen?
Gruß
chinda