Teilungsversteigerung kommt näher

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Moderator: Alfred_Hilbert

Theo
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Teilungsversteigerung kommt näher

Beitragvon Theo » 16.09.2024, 11:57

Hallo Addi,
Thema Teilungsversteigerung, ich bitte um eine Beurteilung ob ich mit meinem Verständnis richtig liege.
VW: 590.000, bestehenbleibende Rechte/Grundschulden: 190.000€, angemeldete dingliche Zinsen der Banken 10.000€, Verfahrenskosten ca. 10.000€, keine Grundsteuerschulden und ähnliches.
2 Eigentümer, 50:50 im Grundbuch.

1. VW 590.000€ davon 50%= 295.000€ - 190.000€ bestehen bleibende Rechte
Geringstes Gebot = 105.000€ Richtig?
2. Vorausgesetzt es bietet jemand in Höhe des geringsten Gebotes von 105.000€. In dem Fall wird das Gericht
von den 105.000€, 10.000€ dingliche Zinsen an die Bank weiterleiten, ebenfalls wird es die Verfahrenskosten
in Höhe von 10.000€ abziehen und 85.000€ zur Auszahlung hinterlegen. Richtig?
3. die 190.000€ werden vom Käufer an die Bank gezahlt. Da die Bank vom Gericht auch 10.000€ für die
dinglichen Zinsen erhalten hat, wird die Bank, bei übereinstimmender Willenserklärung der Alteigentümer
200.000€ minus die Restschulden und eventueller Vorfälligkeitsentschädigung zur hälftigen Auszahlung
bringen. Richtig?
4. Das bedeutet das bei der Erlösverteilung pro Eigentümer (85.000€: 2) 42.500€ ausgezahlt werden. Richtig?
5. Das bedeutet die Bank zahlt (sollte nichts mehr valutieren und sonst keine Kosten da sind) jedem Eigentümer
100.000€ aus. Richtig?

Mir geht es um das Prinzip, ob ich es verstanden habe, die Werte sind teilweise nur geschätzt.
VG Theo

Addi
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Re: Teilungsversteigerung kommt näher

Beitragvon Addi » 16.09.2024, 15:19

Das Geringste Gebot (Bargebot liegt bei 20.000,-€) zuzüglich bestehenbleibender Teil von 190.000,-€ = 210,-Tsd €

Das Geringste Bargebot muss auf jeden Fall geboten werden. Für ein zuschlagfähiges Gebot von 5/10 des Verkehrswertes gem. § 85a ZVG sind wie richtig angegeben 105.000,-€ zu bieten.

Die 190.000,-€ sind gegenüber der Bank so schnell als möglich abzulösen, da ansonsten ab Zuschlag die dinglich eingetragenen Zinsen von 15% oder 18% weiter anfallen.
An wen die Bank dann den nicht mehr valutierenden Teil an die alten Eigentümer auskehrt entzieht sich der öffentlichen Kenntnis und ist Bestandteil der sicherungsabreden aus dem Darlehensvertrag.

Theo
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Re: Teilungsversteigerung kommt näher

Beitragvon Theo » 12.10.2024, 17:40

Hallo Addi, Danke für die Antwort.
Was die Bank mit den gezahlten Grundschulden macht/ machen darf ist entscheidend!
Darf die Bank die Restschulden ohne die Zustimmung der Alteigentümer verrechnen so das die Zins und Tilgungsraten ausgesetzt werden können?
Soweit ich es weiß muss die Bank nach vollständiger Zahlung der Grundschulden zumindest die Löschungsbewilligung erteilen.
Es wäre eine Katastrophe wenn beide Alteigentümer Zustimmen müssten, dann läuft der Darlehensvertrag nämlich weiter mit voller Rate und es muss gleichzeitig ein neues Darlehen bedient werden.
Aber das ist vermutlich Bankenrecht.
VG Theo

Addi
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Re: Teilungsversteigerung kommt näher

Beitragvon Addi » 15.10.2024, 13:56

"Aber das ist vermutlich Bankenrecht."

Richtig. Und es vollzieht sich außerhalb des gerichtlichen Versteigerungsverfahrens.


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