Hallo,
In meinem Fall wurde jetzt ein Gutachter bestellt und es geht langsam Richtung Teilungsversteigerungstermin.
Meine Frage:
Es sind abgezahlte Grundschulden auf der Immobilie, somit Eigentümergrundschulden.
Wie ist der Vorgang damit der Ersteher keine Zinsen darauf bezahlen muss?
Muß die Bank angeschrieben werden die dann bei Gericht hinterlegt keine Zinsen zu fordern? Oder selbst per Antrag vor Versteigerungstermin?
Danke
lebenslanges Wohnrecht bei TV
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: lebenslanges Wohnrecht bei TV
Zunächst, die Frage ist hier nicht richtig zugeordnet.
Valutieren bestehenbleibende Grundschulden nicht mehr, also sichern diese keine Darlehensforderung mehr ab handelt es sich um verdeckte Eigentümergrundschulden. Diesen selbst stehen keine Zinsen aus den EGS zu , was sich aus der Vorschrift des § 1197 Abs.2 BGB ergibt. Eine Ersteher sollte diese somit nach Zuschlagserteilung möglichst schnell ablösen.
Valutieren bestehenbleibende Grundschulden nicht mehr, also sichern diese keine Darlehensforderung mehr ab handelt es sich um verdeckte Eigentümergrundschulden. Diesen selbst stehen keine Zinsen aus den EGS zu , was sich aus der Vorschrift des § 1197 Abs.2 BGB ergibt. Eine Ersteher sollte diese somit nach Zuschlagserteilung möglichst schnell ablösen.