TV: Mehrere Grundstücke / Beschränkung

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

miterbe1986
Beiträge: 1
Registriert: 02.06.2024, 19:44

TV: Mehrere Grundstücke / Beschränkung

Beitragvon miterbe1986 » 02.06.2024, 20:49

Hallo,

folgende Frage: Wenn im Vermögen einer Erbengemeinschaft mehrere Immobilien (in unterschiedlichen Städten) vorhanden sind und nun ein Miterbe die Auseinandersetzung möchte, ist dann die Teilungsversteigerung über alle Grundstücke erforderlich? Oder kann die Teilungsversteigerung zB nur auf eine Immobilie beschränkt werden?

Ich habe gelesen, dass die Rechtsprechung Teilungsversteigerungen nacheinander nicht mehr zulässt. Allerdings habe ich dazu keine Entscheidungen oder weitere Hinweise gefunden.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

Danke & Grüße
Miterbe

Addi
Beiträge: 1154
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: TV: Mehrere Grundstücke / Beschränkung

Beitragvon Addi » 02.06.2024, 21:31

Mehrere Grundstücke, die in Grundbüchern verschiedener Amtsgerichte eingetragen sind bedürfen jeweils einen separaten Antrag auf Durchführung der TV hinsichtlich jeden einzelnen Grundstücks.
Eine gemeinsame Durchführung ist nicht möglich.


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“