Hallo Leute,
nach einem ZV-Zuschlag muss man ja dem Ex-Eigentümer "rausbekommen".
Wie lange muss denn die Frist mindestens sein, die ich ihm setze, damit er das Objekt räumen kann??
Danke für eure hilfreichen Antworten!!
Wann muss Ex-Eigentümer raus??
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Wann muss Ex-Eigentümer raus??
Hallo,
ich habe heute eine Immobilie ersteigert, welche aktuell noch durch den Ex-Eigentümer bewohnt wird.
Ich bin nach der Versteigerung gleich zu meiner Immobilie gefahren um mich mit dem Ex-Eigentümer gütlich übder dessen Auszug zu einigen. Leider konnte ich diesen auch zu verschiedenen Uhrzeiten nicht antreffen.
Da der Ex-Eigentümer sich bereits in der Privatinsolvenz befindet, sollte ich hier zuerst ein Schriftstück mit der bitte um Rückmeldung innerhalb von zwei Tagen o.ä. bitten um zu einer Einigung zu kommen? Sollte dieses Schriftstück direkt an den Ex-Eigentümer gehen, oder an sein Insolvenzverwalter (ist mir bekannt)?
Mit dem morgigen Tag soll ich den Zuschlagsbeschluss schriftlich erhalten, sollte ich hier jetzt sofort den Volstreckungsbeschluss beantragen und dies an den Gerichtsvollzieher weiterleiten?
Oder erst mal noch abwarten?
Und wie lange habe ich Zeit den Gerichtsvollzieher mit der Räumung zu beauftragen, bzw. den Vollstreckungsbeschluss zu beantragen?
Für Hilfe und die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich auch schon mal im vorraus.
Beste Grüße Alex
ich habe heute eine Immobilie ersteigert, welche aktuell noch durch den Ex-Eigentümer bewohnt wird.
Ich bin nach der Versteigerung gleich zu meiner Immobilie gefahren um mich mit dem Ex-Eigentümer gütlich übder dessen Auszug zu einigen. Leider konnte ich diesen auch zu verschiedenen Uhrzeiten nicht antreffen.
Da der Ex-Eigentümer sich bereits in der Privatinsolvenz befindet, sollte ich hier zuerst ein Schriftstück mit der bitte um Rückmeldung innerhalb von zwei Tagen o.ä. bitten um zu einer Einigung zu kommen? Sollte dieses Schriftstück direkt an den Ex-Eigentümer gehen, oder an sein Insolvenzverwalter (ist mir bekannt)?
Mit dem morgigen Tag soll ich den Zuschlagsbeschluss schriftlich erhalten, sollte ich hier jetzt sofort den Volstreckungsbeschluss beantragen und dies an den Gerichtsvollzieher weiterleiten?
Oder erst mal noch abwarten?
Und wie lange habe ich Zeit den Gerichtsvollzieher mit der Räumung zu beauftragen, bzw. den Vollstreckungsbeschluss zu beantragen?
Für Hilfe und die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich auch schon mal im vorraus.
Beste Grüße Alex
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- Registriert: 25.03.2013, 19:06
Re: Wann muss Ex-Eigentümer raus??
Danke für die Tipps! Ruhe bewahren, scheint in solchen Situationen immer angebracht zu sein, auch wenn es schwer ist.
Zufriedenheit ist der Stein der Weisen, der alles in Gold verwandelt das er berührt.
Benjamin Franklin
Benjamin Franklin