Hallo zusammen,
Im Wertgutachten der ZW-Immobilie steht, dass der jetzige Eigentümer viel Hausgeld schuldet. Wenn ich die Immobilie in der Zwangsversteigerung kaufe, würde dies dann zu meiner Haftung werden und ich sie daher als Teil des Kaufpreises anrechnen müssen?
Herzlichen Dank
Hausgeld vom jetzigen Besitzer geschuldet
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Hausgeld vom jetzigen Besitzer geschuldet
Zunächst, in einer ZV kauft man keine Immobilie man ersteigert diese.
Nein, die geschuldeten Hausgelder sind häufig Grundlage einer ZV von Wohnungseigentum.
Soweit diese Berücksichtigung in der ZV finden, werden diese aus dem Erlös gedeckt.
Nein, die geschuldeten Hausgelder sind häufig Grundlage einer ZV von Wohnungseigentum.
Soweit diese Berücksichtigung in der ZV finden, werden diese aus dem Erlös gedeckt.