Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Thema. Es macht mir Spaß, dieses Forum zu lesen. Vielen Dank, Addie, dass Sie Ihre wertvollen Informationen mit uns teilen.
Ich habe ein Paar Fragen.
Mir gefiel die Wohnung (ZV). Ich hatte ein kurzes Gespräch mit dem Rechtspflegerin des Gerichts. Sie sagte, dass es im dritten Teil des Grundbuchs keine Einträge gebe. Sie bot mir auch an, einen Termin zu vereinbaren, um meine Fragen zu stellen.
Was soll ich sie zuerst fragen?
1. Welche Rechte sind im Grundbuch (Nießbrauch etc.)?
2. Gibt es andere Gläubiger (außer den Hauptgläubigern), deren Rechte während der Auktion offengelegt werden können?
3. Gesamtbetrag der Schulden.
Ist das alles oder übersehe ich etwas? Worauf sollte ich besonders achten?
Ich vermute, dass alle diese Antworten während der Auktion bekannt gegeben werden, aber ich möchte vorbereitet sein, um fundiertere Entscheidungen treffen zu können.
Herzlichen Dank!
Die Fragen vor ZV
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Die Fragen vor ZV
Lobenswert, dass die Rechtspflegerin Ihnen in einem Vorgespräch einige Hinweise geben wird.
Wenn eine ETW in 2 Terminen nicht weggeht und nunmehr der 3. Termin ansteht, wird es schon einen besonderen Grund dafür geben. Vermutlich weniger Rechte in Abt. II oder III, vermutlich die hohe Erlöserwartung der Gläubigerbank….
Zu erfragen ist daher, ob die betreibende Gläubigerin noch die Möglichkeit einer weiteren Einstellung hat. Sollte dies der Fall sein, ist die Erlöserwartung der Bank zu erfüllen, um eine letzte Einstellung der Bank zu vermeiden.
Ansonsten ist es wichtig zu wissen, ob die Wohnung vom Eigentümer noch bewohnt ist oder vermietet ist. Im ersten Fall ist eine Wohnungsübergabe zu vereinbaren, im zweiten Fall ist unter Beachtung de sMietvertrages zunächst eine Kündigung auszusprechen, wenn Sie die Wohnung selbst nutzen wollen. Ohne Kündigung bleibt das Mietverhältnis bestehen und Sie steigen in dieses ein…..
Wenn eine ETW in 2 Terminen nicht weggeht und nunmehr der 3. Termin ansteht, wird es schon einen besonderen Grund dafür geben. Vermutlich weniger Rechte in Abt. II oder III, vermutlich die hohe Erlöserwartung der Gläubigerbank….
Zu erfragen ist daher, ob die betreibende Gläubigerin noch die Möglichkeit einer weiteren Einstellung hat. Sollte dies der Fall sein, ist die Erlöserwartung der Bank zu erfüllen, um eine letzte Einstellung der Bank zu vermeiden.
Ansonsten ist es wichtig zu wissen, ob die Wohnung vom Eigentümer noch bewohnt ist oder vermietet ist. Im ersten Fall ist eine Wohnungsübergabe zu vereinbaren, im zweiten Fall ist unter Beachtung de sMietvertrages zunächst eine Kündigung auszusprechen, wenn Sie die Wohnung selbst nutzen wollen. Ohne Kündigung bleibt das Mietverhältnis bestehen und Sie steigen in dieses ein…..
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- Registriert: 30.12.2023, 12:57
Re: Вопросы перед ZV
Vielen Dank für die qualifizierte Antwort und Hilfe!