Hallo Zusammen,
ich habe aktuell einen leider etwas verakten Fall und habe ein paar Fragen dazu:
Ein Haus (keine eingetragene Grundschuld) soll zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft verkauft werden.
Der Wert des Hauses beläuft sich auf ca. 200.000€. Es gibt 2 Eigentümer, zu je 1/2 Anteil.
Partei A will das Haus unbedingt verkaufen, Partei B nicht unbedingt, haben aber eher keine Wahl.
Beide Parteien haben einen Maklervertrag abgeschloßen, der zur Zeit noch läuft. Interessenten gibt es wenige, es sieht bisher nicht nach einem Verkauf aus.
Partei B hat einen Sohn. Es besteht der Gedanke von Partei B, den halben Anteil des Hauses zu übertragen (Schenkung) und gleichzeitig ein Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen zu lassen.
Frage a) Kann Partei dieses Vorhaben generell umsetzen (Schenkung) mit Eintragung eines Wohnrechts auf Lebenszeit?
Kann Partei B dieses Vorhaben verhindern?
Könnte der aktuelle Maklervertrag dieses Vorhaben verhindern?
Frage b)
Falls das Vorhaben funktioniert, wie würde sich dieser Fall auf eine Teilungsversteigerung auswirken?
Würde das Wohnrecht bestehen bleiben?
Würde es überhaupt Interessenten geben, es ein Wohnrecht auf Lebenszeit gibt?
Vielen Dank für eure Mühe.
Schenkung vor Teilungsversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Schenkung vor Teilungsversteigerung
Das Wohnungsrecht gem.
§ 1093 Wohnungsrecht
(1) Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.
(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
(3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.
……..
Das Wohnungsrecht ermöglicht dem Berechtigten die Nutzung eines Gebäudes oder auch nur einen Teil des Gebäudes. Belastet wird das gesamte Grundstück oder auch ein Erbbaurecht oder Wohnungseigentum.
Es kann jedoch nicht an einzelnen Bruchteilen bestellt werden, so dass sich die weiteren Fragen nicht stellen.
Sinnvoll wäre es vor der Antragstellung einer TV die Immobilien durch einen gemeinsamen Auftrag bewerten zu lassen (Gutachten nicht Schätzung durch Makler oder Bank). Aufgrund dieser Wertgrundlage kann A dem B ein Angebot zur Übertragung des 1/2 Miteigentumsanteils machen. In den meisten Versteigerungen wird zudem kein höherer Wert erzielt, soweit keine generelle Nachfrage nach Objekten dieser Art und Lage besteht.
§ 1093 Wohnungsrecht
(1) Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.
(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
(3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.
……..
Das Wohnungsrecht ermöglicht dem Berechtigten die Nutzung eines Gebäudes oder auch nur einen Teil des Gebäudes. Belastet wird das gesamte Grundstück oder auch ein Erbbaurecht oder Wohnungseigentum.
Es kann jedoch nicht an einzelnen Bruchteilen bestellt werden, so dass sich die weiteren Fragen nicht stellen.
Sinnvoll wäre es vor der Antragstellung einer TV die Immobilien durch einen gemeinsamen Auftrag bewerten zu lassen (Gutachten nicht Schätzung durch Makler oder Bank). Aufgrund dieser Wertgrundlage kann A dem B ein Angebot zur Übertragung des 1/2 Miteigentumsanteils machen. In den meisten Versteigerungen wird zudem kein höherer Wert erzielt, soweit keine generelle Nachfrage nach Objekten dieser Art und Lage besteht.
Re: Schenkung vor Teilungsversteigerung
Vielen Dank für die präzise Antwort. Thema kann geschloßen werden.