Ich habe da eine Frage:
Ich als Antragstellerin, musste ein Antrag an einem Objekt, die Zwangsversteigerung zur Auflösung der Bruchsteilsgemeinschaft tätigen, da leider keine Einigung erfolgte. Miteigentümer 50/50. Das Haus ist belastet
Nun kam ein Schreiben, mit dem Beschluß :
Auf Antrag des Antragstellers wird der Beitritt zu der angeordenen
Zwangsversteigerung zugelassen.
Dieser Beschluss gilt zu gunsten des Antragsteller als Beschlagnahme des vorbezeichneten Versteigerungsobjektes.
Was soll mir der Beschluß denn sagen?
Viele Grüße
Beitritt der angeordneten Zwangsversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Beitritt der angeordneten Zwangsversteigerung
...
aus dem sogenannten Rubrum " A, als Antragsteller gegen B, als Antragsgegner" müsste sich jetzt ergeben, dass die /der andere Miteigentümer nunmehr durch den Beitritt ebenfalls am Verfahren aktiv teilnimmt.
Durch diesen Beitritt sind sie jetzt Antragstellerin hinsichtlich ihres Anordnungsantrages und gleichzeitig Antragsgegnerin aufgrund des Beitritts des anderen Teils und umgekehrt.
aus dem sogenannten Rubrum " A, als Antragsteller gegen B, als Antragsgegner" müsste sich jetzt ergeben, dass die /der andere Miteigentümer nunmehr durch den Beitritt ebenfalls am Verfahren aktiv teilnimmt.
Durch diesen Beitritt sind sie jetzt Antragstellerin hinsichtlich ihres Anordnungsantrages und gleichzeitig Antragsgegnerin aufgrund des Beitritts des anderen Teils und umgekehrt.
Re: Beitritt der angeordneten Zwangsversteigerung
Vielen Dank für die ausführliche Information.
Wenn man eine Bruchteilsgemeinschaft auflösen muss,
bringt dieses ganze Verfahren eigentlich gar nichts.
Da frage ich mich doch ernsthaft, wofür es eine Teilungsversteigerung überhaupt gibt.
Das ist ein Glücksspiel.
Wenn man eine Bruchteilsgemeinschaft auflösen muss,
bringt dieses ganze Verfahren eigentlich gar nichts.
Da frage ich mich doch ernsthaft, wofür es eine Teilungsversteigerung überhaupt gibt.
Das ist ein Glücksspiel.