Hallo,
ich bin an der Zwangsversteigerung eines Hauses, bzw. die 1 hälfte eines Doppelhauses interessiert.
Ich habe nun das Gutachten zur Einsicht zur Verfügung gestellt bekommen.
Eigentümer sind 2 Personen, jeweils zu 50%
3.1) Person 1 = Anteil 1/2
3.2) Person 2 = Anteil 1/2
Nu habe ich unter Eintragungen in Abt. 2 des Grundbuchs folgenden Eintrag gefunden und werde nicht so ganz schlau daraus:
Lfd. Nr. 1 zu Bstv. 1:
Nur Lastend auf Anteil Abt. I 3.2 (Person 2) - Auflassungsvormerkung für Person 2; gemäß Bewilligung vom XX.XX.XXXX (Notar xxxxxx); eingetragen am XX.XX.XXXX
Desweiteren findet sich auch volgender Satz wieder:
Im Vorliegendem Fall erfolgt die Wertermittlung in einem Zwangsversteigerungsverfahren, hierbei bleiben auftragsgemäß eventuelle Eintragungen in Abteilung 2 des Grundbuches bei der Bewertung außer betracht.
Ich kann damit nicht so recht was anfangen, wäre super wenn ihr mich aufklären könntet, bzw. sagen ob das was "negativies " zu bedeuten hat.
Schon mal vielen Dank
Es Grüßt
Alex
Auflassungsvormerkung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Auflassungsvormerkung
Hallo Prinz,
vielen Dank für Deine Antwort.
Dann werde ich das am Versteigerungstermin mal klären, bzw. Ich mich vom Rechtspfleger genau aufklären lassen.
Danke für die "Warnung".
Es Grüßt
Alex
vielen Dank für Deine Antwort.
Dann werde ich das am Versteigerungstermin mal klären, bzw. Ich mich vom Rechtspfleger genau aufklären lassen.
Danke für die "Warnung".
Es Grüßt
Alex