Hi, ich habe eine Frage zur 5/10 -- 7/10 Grenze.
Fällt die Grenze in jedem fall im ersten Termin, auch, wenn gar kein Angebot abgegeben wurde, oder muss mindestens ein Gebot unter der Grenze abgegeben werden, damit im nächsten Termin die Grenze als aufgehoben angezeigt wird?
Grüße
Chris
7/10 Grenze gefallen
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: 7/10 Grenze gefallen
Die 2. Alternative muß zur Anwendung kommen.
Erst wenn in einem Termin überhaupt unterhalb der 5/10 Grenze ein Meistgebot abgegeben wird, kommt die Vorschrift des § 85a ABS. 1 ZVG zur Anwendung. Wird gar kein Gebot abgegeben wird das Verfahren gem. § 77 ZVG einstweilen eingestellt.
Die 7/10 Grenze findet nur auf Gläubigerantrag Anwendung, wenn dieser bei Geboten unterhalb von 7/10 des Verkehrswertes einen rechnerischen Ausfall erleidet. Deshalb kann die 7/10 Grenze in einer TV keine Anwendung finden.
Erst wenn in einem Termin überhaupt unterhalb der 5/10 Grenze ein Meistgebot abgegeben wird, kommt die Vorschrift des § 85a ABS. 1 ZVG zur Anwendung. Wird gar kein Gebot abgegeben wird das Verfahren gem. § 77 ZVG einstweilen eingestellt.
Die 7/10 Grenze findet nur auf Gläubigerantrag Anwendung, wenn dieser bei Geboten unterhalb von 7/10 des Verkehrswertes einen rechnerischen Ausfall erleidet. Deshalb kann die 7/10 Grenze in einer TV keine Anwendung finden.