Hallo , folgendes Problem was ich nicht verstehe.
Objekt wurde bereits Versteigert jetzt kommt der Verteilungstermin in 2 Tagen Grundbuch ist wie folgt belastet.
1 Rang Bank A eingetragen mit Grundschuld in höhe v. ca. € 210 Tsd. Valutiert noch mit € 205 Tsd..
2 Rang Bank B eingetragene Grundschuld in Höhe v. € 100 Tsd. - Valutiert mit € 87 Tsd.noch.
3 Rang Gläubiger aus Sicherungshypothek mit € 300 Tsd.
und dann noch 2-3 weitere Gläubiger die jetzt nicht wichtig sind.
Bank A betreibt die Versteigerung aus Hauptforderung v. € 210 tsd. plus Verfahrenskosten v.€ 8.700
das ist die Anmeldung die , die Bank Angemeldet hat so hat es die Rpfl.in den 2 Versteigerungen vorgelesen.
Dann kommt die Bank B die nicht beigetreten ist diese meldet an 100 tsd. plus die laufenden und rückständige Zinsen plus Zinsen der Grundschuld insgesamt ungefähr € 170 tsd.
Und das ist es was ich nicht verstehe warum darf eine Bank mehr anmelden als sie zu bekommen hat , und ich bekomme aus dem Internet keine Antwort hierauf
Das weitere Problem ist das die Rückgewähransprüche abgetreten wurden an meine Mutter ich bin der Darlehensnehmer - und die Bank wohl der Meinung ist das sie die Abtretung nicht beachten muss wo wir meinen das dies nicht richtig ist.
Jetzt haben wir erfahren oder vermuten es ganz stark das die Bank A die eigentlich nur Ihre Hauptforderung v € 210 tsd.plus Verfahrenskosten jetzt wohl auch alles anmelden wird also rückständige Zinsen u lauf.Zinsen das wäre dann eine Anmeldung v ca. € 370 tsd. das auf drängen der Bank B , weil hier der Bankmensch uns ärgern will der seine Nase überall reinsteckt und die Bank A dazu gebracht hat hier alles anzumelden was geht .
Wie siehst Du das? wie sich die Rpfl.hier verhalten wird oder wird sich die Rpfl.hier gar nicht gross mit beschäftigen wenn keine Einigung zu der Verteilung besteht und den Betrag zur Hinterlegung geben.
Die Banken sollen ja ihr Geld was noch tatsächlich valutiert bekommen keine frage , aber nicht die Wahnsinns Beträge von Zinsen usw. auch wenn die Banken abrechnen müssen mit dem Darlehensnehmer oder wem auch immer das dürfen sie sich ja nicht in ihre Tasche stecken deswegen was soll das mit den hohen Anmeldung .
Für mich nicht verständlich vielleicht kannst mir das erklären oder hast einen Tipp was passieren kann bzw. was hier vielleicht noch unternehmen müssen usw.
einmal kurz zusammen gefasst . Versteiegrungserlös € 570 tsd.
Anmeldung v Bank A ca. 370 tsd. in Wirklichkeit zu bekommen - Valutastand € 210 plus Kosten
B ca. 170 tsd. €. 89 tsd.
S Hypothek wir 300 tsd.
Wären zusammen ca. 320 tsd.Belastungen der Bank - das zu 570 tsd. Erlös - würden ca. 250 tsd. auf unsere Forderung v 300 tsd. entfallen müssen so war unsere Rechnung. bzw. an meine Mutter abzuwehren weil sie die Rückgewähransprüche von mir abgetreten bekommen hat und Sie auch die Grundschuld Bestellerin war ( Grundschuldbrief )
Ich weiss überhaupt nicht wie das im Verteilungstermin ablaufen soll und was da passiert.
alles andere wäre doch Betrug so meine Ansicht
Vielleicht einen Tipp für uns - wie würdest du so etwas behandeln im Verteilungstermin.
Danke für eine Antwort
Verteilungstermin/Anmeldung Zinsen v.d.Bank
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Verteilungstermin/Anmeldung Zinsen v.d.Bank
Bleib entspannt.
Grundschuld und Darlehen sind immer getrennt von einander zu betrachten. Die Sicherungsgrundschuld sichert als Pfand für das gewährte Darlehen die Ansprüche der Bank (Darlehnsgeber) am Grundstück.
In einer Versteigerung kann die Bank somit die eingetragenen hohen Zinsen (15% oder mehr) beanspruchen und anmelden. Das ist ganz normal dient dem minimalsten Ausfall einer Bank bei Verwertung der Immobilie, als Pfand.
Aber, aus den Sicherungsabreden des Darlehensvertrages und der Grundschuldbestellungsurkunde ergibt sich, dass die Bank nie mehr beanspruchen kann als deren Forderung (Valuta) ausmacht.
Häufig melden die Banken ihre Ansprüche voll zum Versteigerungstermin an, reduzieren diese dann jedoch zum Verteilungstermin. Von daher bei Gericht nochmals nachfragen, was angemeldet wurde.
Und soweit möglich als Beteiligte den Verteilungstermin wahrnehmen..
Dort kann nochmals alles erfragt werden..
Letztlich muss die Bank mit dem Darlehensnehmer die ausstehende Forderung noch abrechnen.....
Grundschuld und Darlehen sind immer getrennt von einander zu betrachten. Die Sicherungsgrundschuld sichert als Pfand für das gewährte Darlehen die Ansprüche der Bank (Darlehnsgeber) am Grundstück.
In einer Versteigerung kann die Bank somit die eingetragenen hohen Zinsen (15% oder mehr) beanspruchen und anmelden. Das ist ganz normal dient dem minimalsten Ausfall einer Bank bei Verwertung der Immobilie, als Pfand.
Aber, aus den Sicherungsabreden des Darlehensvertrages und der Grundschuldbestellungsurkunde ergibt sich, dass die Bank nie mehr beanspruchen kann als deren Forderung (Valuta) ausmacht.
Häufig melden die Banken ihre Ansprüche voll zum Versteigerungstermin an, reduzieren diese dann jedoch zum Verteilungstermin. Von daher bei Gericht nochmals nachfragen, was angemeldet wurde.
Und soweit möglich als Beteiligte den Verteilungstermin wahrnehmen..
Dort kann nochmals alles erfragt werden..
Letztlich muss die Bank mit dem Darlehensnehmer die ausstehende Forderung noch abrechnen.....
Re: Verteilungstermin/Anmeldung Zinsen v.d.Bank
Also die Banken werden ihre Anmeldung nicht ändern so zumindest der Stand bis jetzt es sei denn das sie das im Verteilungstermin vielleicht doch noch ändern was wir aber nicht glauben.
Ich meine mal irgendwas gelesen zu haben das die Zinsen die angemeldet werden - 2 Jahre rückständige u. 2 laufende Zinsen in eine andere Rangklasse fallen kann das sein und wenn ja was würde das bedeuten?
Trotzdem kann es doch nicht sein wenn man eine Forderung hat die im Grundbuch als Sicherungshypothek eingetragen ist und man von den richtigen zahlen ausgeht - also Valutastand der Banken müsste eigentlich auf die Sicherungshypothek was abfallen bzw. zugeteilt werden , wenn aber die hohen Anmeldungen der Bank so bleiben würde nichts abfallen auf die S Hypothek - und der Darlehensnehmer sagt Danke der damit nichts mehr zu tun hat , weil er die Rückgewähransprüche mal abgetreten hat und er auch nicht mehr Eigentümer ist .
Das kann doch nicht richtig sein das der ehemalige Darl. nehmer jetzt hier in den Genuss kommen soll und der andere Gläubiger sprich s Hypothek leer ausgeht.
Ich meine mal irgendwas gelesen zu haben das die Zinsen die angemeldet werden - 2 Jahre rückständige u. 2 laufende Zinsen in eine andere Rangklasse fallen kann das sein und wenn ja was würde das bedeuten?
Trotzdem kann es doch nicht sein wenn man eine Forderung hat die im Grundbuch als Sicherungshypothek eingetragen ist und man von den richtigen zahlen ausgeht - also Valutastand der Banken müsste eigentlich auf die Sicherungshypothek was abfallen bzw. zugeteilt werden , wenn aber die hohen Anmeldungen der Bank so bleiben würde nichts abfallen auf die S Hypothek - und der Darlehensnehmer sagt Danke der damit nichts mehr zu tun hat , weil er die Rückgewähransprüche mal abgetreten hat und er auch nicht mehr Eigentümer ist .
Das kann doch nicht richtig sein das der ehemalige Darl. nehmer jetzt hier in den Genuss kommen soll und der andere Gläubiger sprich s Hypothek leer ausgeht.
Re: Verteilungstermin/Anmeldung Zinsen v.d.Bank
Ja, so kann es kommen.
Dafür steht halt Deine S- Hypothek erst an 3. Stelle und bekommt das, was rechnerisch noch auf diese fällt.
Die angemeldeten Zinsansprüche werden vom Gericht geprüft und insoweit im Verteilungstermin berücksichtigt, wie deren Anspruch gesetzlich berücksichtigt werden können.
Da läuft nichts verkehrt oder schief….
Von daher abwarten, was der Termin am Freitag ergibt…
Dafür steht halt Deine S- Hypothek erst an 3. Stelle und bekommt das, was rechnerisch noch auf diese fällt.
Die angemeldeten Zinsansprüche werden vom Gericht geprüft und insoweit im Verteilungstermin berücksichtigt, wie deren Anspruch gesetzlich berücksichtigt werden können.
Da läuft nichts verkehrt oder schief….
Von daher abwarten, was der Termin am Freitag ergibt…