Hallo zusammen!
Einige Gerichte veröffentlichen nur ein Exposée mit dem Hinweis "Eine Versendung von Gutachten kann nicht erfolgen. Kopien der Gutachten sind nicht erhältlich, auch nicht auszugsweise. Das Abfotografieren einzelner Seiten (z.B. per Smartphone) ist gestattet." Andere Gerichte veröffentlichen das vollständige Gutachten zum Herunterladen.
Wie erklärt sich dieser Unterschied?
Schöne Grüße
Günter
Exposée und Gutachten
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Exposée und Gutachten
Die Entscheidung wie und was veröffentlicht wird entscheidet das Gericht an jedem Amtsgericht im Bundesland eigenständig und unabhängig. Gesetzliche Vorgaben gibt es insoweit nicht.
Da die Gutachten zumeist nach der bundesweiten Veröffentlichung im ZVG-portal.de, dem ZVG-com.de oder auch hier bei immobilienpool.de veröffentlicht werden, gibt es viele gewerbliche Anbieter, wie agreta, immoscout pp., die die Gutachten aus den amtlichen Veröffentlichungen o h n e Genehmigung ab kopieren und sich zu eigen machen.
Bei reinen Zwangsversteigerungen gibt es meist einen Ansprechpartner der betreibenden Gläubiger, die einem ebenfalls das Gutachten auch in Papierform oder als pdf-Datei zur Verfügung stellen können. Bei Teilungsversteigerungen ist dies nicht der Fall....
Da die Gutachten zumeist nach der bundesweiten Veröffentlichung im ZVG-portal.de, dem ZVG-com.de oder auch hier bei immobilienpool.de veröffentlicht werden, gibt es viele gewerbliche Anbieter, wie agreta, immoscout pp., die die Gutachten aus den amtlichen Veröffentlichungen o h n e Genehmigung ab kopieren und sich zu eigen machen.
Bei reinen Zwangsversteigerungen gibt es meist einen Ansprechpartner der betreibenden Gläubiger, die einem ebenfalls das Gutachten auch in Papierform oder als pdf-Datei zur Verfügung stellen können. Bei Teilungsversteigerungen ist dies nicht der Fall....
Re: Exposée und Gutachten
Vielen Dank für die blitzschnelle Antwort.