Eine Frage:
Das Haus hat 2 Grundbücher und hat 2 Eigentümer je zur Hälfte am gesamten Haus.
Wohnungsgrundbuch 1 = 6 Zimmerwohnung 176 m²
Wohnungsgrundbuch 2 = 5 Zimmerwohnung 153 m²
Die Bruchsteilgemeinschaft muss aus verschiedenen Gründen aufgelöst werden. Eine TV soll beantragt werden.
Es heisst wenn das Haus wirklich eine WEG sein sollte:
( § 11 Abs. 1 WEG ergibt sich jedoch, dass kein Wohnungseigentümer die Aufhebung der Gesamtgemeinschaft verlangen kann. Daraus folgt, dass ein Miteigentümer die Teilungsversteigerung sämtlicher Miteigentumsanteile der Eigentumswohnanlage nicht verlangen kann)
Ist das Haus jetzt eine WEG und kann nicht Aufgelöst werden? Oder sehe ich dies falsch.
Wünsche noch einen schönen Sonntag.
WEG? Auflösung der Bruchsteilgemeinschaft
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: WEG? Auflösung der Bruchsteilgemeinschaft
....
So, wie geschildert besteht jeweils eine Bruchteilsgemeinschaft zu je 1/2 Anteil an der WEG-Einheit zu 1. und sowohl auch an der WEG-Einheit zu 2.
Jeder Miteigentümer kann somit die Auflösung durch TV an dem Objekt 1 oder 2, oder an beiden Objekten verlangen.
So, wie geschildert besteht jeweils eine Bruchteilsgemeinschaft zu je 1/2 Anteil an der WEG-Einheit zu 1. und sowohl auch an der WEG-Einheit zu 2.
Jeder Miteigentümer kann somit die Auflösung durch TV an dem Objekt 1 oder 2, oder an beiden Objekten verlangen.
Re: WEG? Auflösung der Bruchsteilgemeinschaft
Vielen Dank für die Antwort. Wünsche noch einen schönen Sonntag