Sicherheits Leistung an Gericht

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Moderator: Alfred_Hilbert

shaddymo
Beiträge: 2
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Sicherheits Leistung an Gericht

Beitragvon shaddymo » 13.11.2012, 20:57

Ich habe eine Frage zur Sicherheits Leistung von 10% der VW. Kann jemand mir sagen ob es ublich ist dass der finanzierenden Bank diese Check auch ausstellen? Ich habe schon die zusage von der Bank für die VW aber jetzt muss Ich die 10% im vorraus aufbringen.

Für Antworten bedanke Ich schon

008hnoor
Beiträge: 1
Registriert: 20.04.2015, 03:40

Re: Sicherheits Leistung an Gericht

Beitragvon 008hnoor » 20.04.2015, 05:46

Kann jemand mir sagen ob es ublich ist dass der finanzierenden Bank diese Check auch ausstellen?
NOOR

Addi
Beiträge: 1170
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Sicherheits Leistung an Gericht

Beitragvon Addi » 20.04.2015, 17:20

.....
So verhält es sich in der Regel.
Aber, die Bank, bei der Sie sich den Bieterscheck besorgt haben, muss nicht unbedingt auch die Bank sein, mit der Sie die anschliessende Finanzierung durchführen, sollten Sie den Zuschlag auf Ihr Meistgebot erhalten.
Sie können auch unbenommen anschliessend bei und mit einer anderen Bank die Finanzierung durchführen.
Erhalten Sie nicht den Zuschlag, bekommen Sie noch im Termin den Bieterscheck zurück, um diesen bei Ihrer Bank zurückzugeben.
Erhalten Sie den Zuschlag, wird der Bieterscheck als Sicherheitsleistung seitens des Gerichts eingelöst. Um diesen Betrag vermindert sich natürlich auch Ihre Zahlungsverpflichtung aus dem Meistgebot.
Für die Ausstellung eines Bieterschecks berechnet die Bank in der Regel einen Betrag von 35,-€


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