Eine Frage:
Miteigentümer A möchte die Bruchteilsgemeinschaft mit der Teilungsversteigerug auflösen, da keine
Einigung erfolgte. Miteigentümer B stellt einen Vollstreckungsschutzantrag. Ist es Richtig, dass dieses Verfahren sogar ganz eingestellt werden könnte? Wenn ja, was passiert dann, wenn der Bankkredit nicht mehr bedient werden kann?
Viele Grüße
Vollstreckungsschutzantrag bei TV
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Vollstreckungsschutzantrag bei TV
...da bringen sie schon begrifflich etwas durcheinander.
Die TV "zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft" gem. §§ 180 ff. ZVG ist keine Vollstreckungsversteigerung.
Nach Anordnung des Verfahrens, bekommt der Antragsgegner die Möglichkeit binnen 2 Wochen nach Zustellung des Anordnungsbeschlusses einen sogenannten "Einstellungsantrag" zu stellen, der hinreichend begründet sein muss.
Ist er es nicht wird dieser vom Gericht zurückgewiesen und das Verfahren läuft weiter. Ist dieser begründet, kann das Verfahren zunächst für die Dauer von 6 Monaten eingestellt werden. Innerhalb dieser Frist kann dann auf Antrag des Antragstellers die Fortsetzung beantragt werden, die dann auch wiederum nach Ablauf der Frist förmlich beschlossen werden kann.
Wenn, wie von ihnen befürchtet die Zahlungen an Zins-und Tilgungsleistungen an die Gläubigerbank/en eingestellt werden, kann diese parallel zur TV die Zwangsversteigerung ZV beantragen. Diese wird dann zumeist vorrangig vor der TV aktiv als Verfahren geführt.
Die TV "zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft" gem. §§ 180 ff. ZVG ist keine Vollstreckungsversteigerung.
Nach Anordnung des Verfahrens, bekommt der Antragsgegner die Möglichkeit binnen 2 Wochen nach Zustellung des Anordnungsbeschlusses einen sogenannten "Einstellungsantrag" zu stellen, der hinreichend begründet sein muss.
Ist er es nicht wird dieser vom Gericht zurückgewiesen und das Verfahren läuft weiter. Ist dieser begründet, kann das Verfahren zunächst für die Dauer von 6 Monaten eingestellt werden. Innerhalb dieser Frist kann dann auf Antrag des Antragstellers die Fortsetzung beantragt werden, die dann auch wiederum nach Ablauf der Frist förmlich beschlossen werden kann.
Wenn, wie von ihnen befürchtet die Zahlungen an Zins-und Tilgungsleistungen an die Gläubigerbank/en eingestellt werden, kann diese parallel zur TV die Zwangsversteigerung ZV beantragen. Diese wird dann zumeist vorrangig vor der TV aktiv als Verfahren geführt.