Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zum geringsten Gebot in der Teilungsversteigerung:
Besteht die Möglichkeit, als Beteiligter (Antragsteller) vor dem Versteigerungstermin
die Berechnung des geringsten Gebots vom Gericht in Erfahrung zu bringen?
Ich danke im Voraus für eine Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Nelly
Geringstes Gebot TV
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Geringstes Gebot TV
……
Das hängt von dem jeweils das Verfahren bearbeitende Rechtspfleger/in ab, ob diese/r die Auskunft vorab schon erteilen oder nicht.
Üblich ist es nicht und es ist mir auch nicht bekannt, dass dies vorab geschieht.
Über die Berechnung des GG in der TV habe ich hier im Forum ja bereits mehrfach berichtet…
Bleiben Rechte im GB bestehen, die ein Ersteher zu übernehmen hat, kann dieses mit den dinglichen Zinsen auch schon mal höher sein als der festgesetzte VW, so dass es Schnäppchen in der TV in der Regel nicht gibt…
Das hängt von dem jeweils das Verfahren bearbeitende Rechtspfleger/in ab, ob diese/r die Auskunft vorab schon erteilen oder nicht.
Üblich ist es nicht und es ist mir auch nicht bekannt, dass dies vorab geschieht.
Über die Berechnung des GG in der TV habe ich hier im Forum ja bereits mehrfach berichtet…
Bleiben Rechte im GB bestehen, die ein Ersteher zu übernehmen hat, kann dieses mit den dinglichen Zinsen auch schon mal höher sein als der festgesetzte VW, so dass es Schnäppchen in der TV in der Regel nicht gibt…