Hallo Community,
wenn man nach dem Kauf einer Immobilie bei einer ZV
die Finanzierung/ das Geld nicht rechtzeitig zum Verteiltermin überweist, welche Folgen hätte das?
Gibt es eine rechtliche Grundlage den den Verteiltermin für 2 Wochen zu verschieben?
Der Grund ist, das die Banken sehr beschäftigt sind und der ganze Prozess sich somit in die Länge zieht.
Verteiltermin verschieben
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Verteiltermin verschieben
...der Verteilungstermin wird vom Gericht nach freiem Ermessen binnen einer Frist von 6-8 Wochen nach Zuschlagserteilung angesetzt und förmlich bestimmt gem. §§ 105 ff. ZVG
Dieser Zeitraum sollte ausreichend sein, um dem vorbereiteten Ersteher die Möglichkeit zu geben, die Finanzierung der ersteigerten Immobilie sicher zu stellen und die Zahlung des Meistgebotes zuzüglich Zinsen zu veranlassen.
Eine Terminsverlegung/Neubestimmung ist nicht vorgesehen.
Ist das bare Meistgebot zuzüglich Zinsen, nicht bis zum Verteilungstermin gezahlt, erfolgt eine Forderungsübertragung gem. §§ 118, 128 ZVG, nebst Absicherung auf der ersteigerten Immobilie durch entsprechende Sicherungshypotheken.
Dieser Zeitraum sollte ausreichend sein, um dem vorbereiteten Ersteher die Möglichkeit zu geben, die Finanzierung der ersteigerten Immobilie sicher zu stellen und die Zahlung des Meistgebotes zuzüglich Zinsen zu veranlassen.
Eine Terminsverlegung/Neubestimmung ist nicht vorgesehen.
Ist das bare Meistgebot zuzüglich Zinsen, nicht bis zum Verteilungstermin gezahlt, erfolgt eine Forderungsübertragung gem. §§ 118, 128 ZVG, nebst Absicherung auf der ersteigerten Immobilie durch entsprechende Sicherungshypotheken.
Re: Verteiltermin verschieben
Vielen Dank.
Können Sie mir diesen Passus in einfacher Form erläutern:
Ist das bare Meistgebot zuzüglich Zinsen, nicht bis zum Verteilungstermin gezahlt, erfolgt eine Forderungsübertragung gem. §§ 118, 128 ZVG, nebst Absicherung auf der ersteigerten Immobilie durch entsprechende Sicherungshypotheken.
Können Sie mir diesen Passus in einfacher Form erläutern:
Ist das bare Meistgebot zuzüglich Zinsen, nicht bis zum Verteilungstermin gezahlt, erfolgt eine Forderungsübertragung gem. §§ 118, 128 ZVG, nebst Absicherung auf der ersteigerten Immobilie durch entsprechende Sicherungshypotheken.
Re: Verteiltermin verschieben
Dadurch, dass der Ersteher den Zuschlag erhalten hat, ist dieser verpflichtet, das bare Meistgebot nebst Zinsen an das Gericht zur Verteilung an die Gläubiger zu zahlen. Erfolgt keine Zahlung wird die Forderung der Gläubiger an den Ersteher auf Zahlung übertragen…..
Die Übertragung erfolgt durch Absicherung durch Sicherungshypotheken auf dem neu ersteigerten Grundstück des Erstehers, der ja nicht gezahlt hat…
Einfacher geht es nicht zu erklären…
Die Übertragung erfolgt durch Absicherung durch Sicherungshypotheken auf dem neu ersteigerten Grundstück des Erstehers, der ja nicht gezahlt hat…
Einfacher geht es nicht zu erklären…
Re: Verteiltermin verschieben
Danke für die Rückmeldung.
Nehmen wir an, ich kann nicht pünktlich zahlen, der Prozess den du erwähnt hast kommt zur Geltung. Nach 3/4 Wochen bekomme ich das Geld von der Bank und würde es dann zahlen, wäre dann alles ok oder mit welchem Konsequenzen muss ich rechnen bis auf die Zinsen.
Danke für deine Geduld mit sovielen Fragen.
Nehmen wir an, ich kann nicht pünktlich zahlen, der Prozess den du erwähnt hast kommt zur Geltung. Nach 3/4 Wochen bekomme ich das Geld von der Bank und würde es dann zahlen, wäre dann alles ok oder mit welchem Konsequenzen muss ich rechnen bis auf die Zinsen.
Danke für deine Geduld mit sovielen Fragen.
Re: Verteiltermin verschieben
...
was soll da bitte "ok" sein?
Im Versteigerungstermin sollte eigentlich immer seitens des prozessführenden Rechtspflegers mit dem Ersteher der Verteilungstermin abgestimmt oder besprochen werden. Ein gut aufgestellter Ersteher sollte die Finanzierungsmodalitäten seiner Bank kennen. Ist dies nicht der Fall, hat dieser das Nachsehen zu tragen.
Vorliegend:
Die um 3 bis 4 Wochen zu spät erfolgte Zahlung ist zu spät und viele Gerichte überweisen diesen Betrag postwendend zurück, da der Verteilungstermin bereits stattgefunden hat und für das Vollstreckungsgericht dieser part beendet ist....
was soll da bitte "ok" sein?
Im Versteigerungstermin sollte eigentlich immer seitens des prozessführenden Rechtspflegers mit dem Ersteher der Verteilungstermin abgestimmt oder besprochen werden. Ein gut aufgestellter Ersteher sollte die Finanzierungsmodalitäten seiner Bank kennen. Ist dies nicht der Fall, hat dieser das Nachsehen zu tragen.
Vorliegend:
Die um 3 bis 4 Wochen zu spät erfolgte Zahlung ist zu spät und viele Gerichte überweisen diesen Betrag postwendend zurück, da der Verteilungstermin bereits stattgefunden hat und für das Vollstreckungsgericht dieser part beendet ist....