Verteilung

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Moderator: Alfred_Hilbert

stefan
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Verteilung

Beitragvon stefan » 27.01.2023, 17:43

Hallo,
Vielen Dank für die Informationen, ich habe eine Frage an alle zu diesem Thema.
Der Übererlös einer TV wird wohl nur mit übereinstimmenden Erklärungen aller Miterben verteilt. Ist man mit der Verteilung nicht einverstanden, weil man noch Forderungen gegenüber einem Miterben hat, reicht es, wenn man keine Erklärung abgibt oder muss man bis zum Erlöstermin die Ablehnung begründen bzw. die Forderungen "anmelden"? Oder sind Forderungen, die mit dem Verkauf der Immobilie nicht direkt zu tun haben (wie z.B. fehlende Mieten, offene Rechnungen oder Auskünfte), überhaupt nicht rechtens, um die Verteilung zu verhindern? Vor allem wenn sie nur gegen einen Miterben gerichtet sind? Ich freue mich auf Rückmeldungen.
Gruss
Stefan

Addi
Beiträge: 1174
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Verteilung

Beitragvon Addi » 27.01.2023, 18:31

…..
Forderungsansprüche gegenüber anderen Miteigentümern der alten Gemeinschaft sind direkt an diese zu richten und von diesen anzuerkennen oder nicht. Das Vollstreckungsgericht hat insoweit keinerlei Order dies zu regeln. Erfolgt keine Anerkennung-also keine übereinstimmende Auszahlungserklärung wird wie anderweitig schon beschrieben hinterlegt.

Bitte immer daran denken:
Die Aufgabe des Gerichts ist es nur eine nicht teilbare Immobilie in einen teilbaren geldwerten Erlösanteil umzuwandeln. Die Verteilung selbst untereinander haben nach wie vor nur die alten Eigentümer, die alte Gemeinschaft untereinander zu regeln…..


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