Guten Tag,
in einer Erbengemeinschaft (7 Personen) welche ein Haus mit Grundstück und ein Waldgrundstück (80km vom Haus entfernt) umfassen, wurde nur für das Haus von einem der Miterben eine Teilungsversteigerung beantragt. Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen.
Nun bekam ich den Hinweis, dass ich dieses Teilungsversteigerungsverfahren per Klage stoppen könnte, weil ein Teilungsversteigerungsverfahren immer alle Immobilien und Grundstücke umfassen muss, was in unserem Fall jedoch nur für das Haus mit dazugehörigem Grundstück beantragt wurde, aber nicht für das Waldgrundstück.
Ist das richtig so?
Viele Grüße
AFL
Teilungsversteigerung mehrer Immobilien / Grundstücke
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Teilungsversteigerung mehrer Immobilien / Grundstücke
Soweit es sich um unterschiedliche, nicht miteinander verbundene Grundstücke (Flurstücke) handelt kann jeweils auch separat die Teilungsversteigerung beantragt und durchgeführt werden. Wäre dies nicht der Fall, hätte das zuständige Vollstreckungsgericht keine Verfahrensanordnung veranlasst....
Da vermutlich keine Einigung innerhalb der siebenköpfigen Erbengemeinschaft besteht, ist meist auch eine Versteigerung unvermeidbar...häufig, weil man sich untereinander uneins über den Wert der Immobilie und/oder der Aufteilung dieser ist..
Lassen Sie zunächst erstmal einen Verkehrswert ermitteln und festsetzen, dann hat man auch innerhalb der Erbengemeinschaft eine Verhandlungsbasis und vielleicht ergibt sich ja dann doch noch eine einvernehmliche Lösung (Einigung)....
Da vermutlich keine Einigung innerhalb der siebenköpfigen Erbengemeinschaft besteht, ist meist auch eine Versteigerung unvermeidbar...häufig, weil man sich untereinander uneins über den Wert der Immobilie und/oder der Aufteilung dieser ist..
Lassen Sie zunächst erstmal einen Verkehrswert ermitteln und festsetzen, dann hat man auch innerhalb der Erbengemeinschaft eine Verhandlungsbasis und vielleicht ergibt sich ja dann doch noch eine einvernehmliche Lösung (Einigung)....