Teilversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Teilversteigerung
Nein, die Löschung des ZV- Vermerks erfolgt ja auf Ersuchen des Versteigerungsgerichts und kostet den Antragsteller nichts, auch die Eintragung eines solchen…ist in der Gebühr für die Verfahrensanordnung von 110,-€ enthalten…..
Re: Teilversteigerung
Guten morgen
Eine Frage an Euch alle,
hat jemand schon mal eine Erfahrung gemacht mit einer Teilungsversteigerung Aufhebung einer Gesellschaft
Eigentümer 50 % bewohnt das Haus ,ist psychisch Krank und würde Antrag auf Räumungsschutzklage einreichen,wie sieht die Erfolgschance aus.
Kann mir vielleicht jemand einen Rat dazu geben .
Lieben Gruß Chantal
Ich wünsche allen Mitleser einen Guten Rutsch ins Neue Jahr 2023
Eine Frage an Euch alle,
hat jemand schon mal eine Erfahrung gemacht mit einer Teilungsversteigerung Aufhebung einer Gesellschaft
Eigentümer 50 % bewohnt das Haus ,ist psychisch Krank und würde Antrag auf Räumungsschutzklage einreichen,wie sieht die Erfolgschance aus.
Kann mir vielleicht jemand einen Rat dazu geben .
Lieben Gruß Chantal
Ich wünsche allen Mitleser einen Guten Rutsch ins Neue Jahr 2023
Re: Teilversteigerung
Dies ist grundsätzlich keine Frage zur Teilungsversteigerung sondern stellt sich bei allen vorzunehmenden „Zwangsräumungen“, wenn der Schuldner/Eigentümer oder ein Mieter nach einer Versteigerung oder aufgrund eines Räumungsurteils nicht räumen, ausziehen kann oder will…..
Es kommt dann immer auf die Umstände des Einzelfalles an.
Psychische Erkrankung an sich bedeutet ja nicht, dass derjenige seine alte, angestammte Wohnung oder Haus nicht räumen und verlassen kann. Bislang haben diese alten Eigentümer oder Mieter unbeschadet in dem nun zu räumenden Haus oder Wohnung gewohnt, haben sich um nichts mehr gekümmert und konnten zumeist auch keine Zahlungen mehr leisten.
Sie werden somit auch schwerlich etwas Neues finden, weil neue Vermieter sich ja vorher erkundigen, wer denn nun neuer Mieter werden soll und zumeist ja auch eine Kaution zu zahlen ist….
Bleibt vorliegend der psychisch Kranke stur und bewegt sich nicht, so ist oftmals ärztlich festzustellen , ob dieser Person eine Zwangsräumung zugemutet werden kann….
Von daher sind zurückliegende Erfahrungen anderer Konstellationen schwerlich heranzuziehen und miteinander zu vergleichen, da wie gesagt immer die Umstände des jeweiligen Falles separat zu bewerten sind….
Es kommt dann immer auf die Umstände des Einzelfalles an.
Psychische Erkrankung an sich bedeutet ja nicht, dass derjenige seine alte, angestammte Wohnung oder Haus nicht räumen und verlassen kann. Bislang haben diese alten Eigentümer oder Mieter unbeschadet in dem nun zu räumenden Haus oder Wohnung gewohnt, haben sich um nichts mehr gekümmert und konnten zumeist auch keine Zahlungen mehr leisten.
Sie werden somit auch schwerlich etwas Neues finden, weil neue Vermieter sich ja vorher erkundigen, wer denn nun neuer Mieter werden soll und zumeist ja auch eine Kaution zu zahlen ist….
Bleibt vorliegend der psychisch Kranke stur und bewegt sich nicht, so ist oftmals ärztlich festzustellen , ob dieser Person eine Zwangsräumung zugemutet werden kann….
Von daher sind zurückliegende Erfahrungen anderer Konstellationen schwerlich heranzuziehen und miteinander zu vergleichen, da wie gesagt immer die Umstände des jeweiligen Falles separat zu bewerten sind….
Re: Teilversteigerung
Hey kann ich dir PN schicken
und danke für die schnelle Antwort
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