Es geht um ein 2 Familienhaus, welches wir ersteigern wollten.
Der Verkehrswert war sehr hoch angesetzt, weswegen wir dachten es wird kein Zuschlag erteilt bei den sehr niedrigen Geboten (20%+- des Verkehrswertes) und wollten auf 2. ZV Termin warten.
Das Gericht hat den Zuschlag aber erteilt basierend auf 5/10 Regel des Grundstückswertes (Bodenwert?) ohne Berücksichtigung der Immobilie? Ist das gültig?
Keiner in unserem Freundeskreis kann sich einen Reim darauf machen, haben wir etwas bzgl den Regeln übersehen und somit die Chance?
Schuldner waren nicht anwesend.
lg
Lea
ZV Zuschlag basierend auf Grundstückswert
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: ZV Zuschlag basierend auf Grundstückswert
Der Verkehrswert gilt als Bemessungsgrenze ob in einem Versteigerungstermin ein Zuschlag erteilt werden kann oder nicht.
Grundsätzlich gilt zunächst das Geringste Gebot gem. § 44 Abs. 1 ZVG:
"Bei der Versteigerung wird nur ein solches Gebot zugelassen, durch welches die dem Anspruch des Gläubigers vorgehenden Rechte sowie die aus dem Versteigerungserlös zu entnehmenden Kosten des Verfahrens gedeckt“
Der VW umfasst den festgestellten und festgesetzten Wert des „Grundstücks“ bestehend aus dem Boden-,Sach,- und - oder Ertragswert.
Wenn, wie angegeben der Zuschlag erteilt wurde, dann kann es keine 2. Termin geben, weil das Eigentum gewechselt hat.
§ 90 ZVG
Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdewege der Beschluss rechtskräftig aufgehoben wird.
Grundsätzlich gilt zunächst das Geringste Gebot gem. § 44 Abs. 1 ZVG:
"Bei der Versteigerung wird nur ein solches Gebot zugelassen, durch welches die dem Anspruch des Gläubigers vorgehenden Rechte sowie die aus dem Versteigerungserlös zu entnehmenden Kosten des Verfahrens gedeckt“
Der VW umfasst den festgestellten und festgesetzten Wert des „Grundstücks“ bestehend aus dem Boden-,Sach,- und - oder Ertragswert.
Wenn, wie angegeben der Zuschlag erteilt wurde, dann kann es keine 2. Termin geben, weil das Eigentum gewechselt hat.
§ 90 ZVG
Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdewege der Beschluss rechtskräftig aufgehoben wird.
Re: ZV Zuschlag basierend auf Grundstückswert
Das ist uns klar, aber das Mindestgebot sowie das zugelassene Gebot waren jetzt sehr niedrig. Deswegen unsere Schlussfolgerung, dass es zu einem 2. Termin kommen müsste.
Wenn das Meistgebot unterhalb der Hälfte des Verkehrswertes (5/10), ist der Zuschlag gemäß § 85a Abs. 1 ZVG von Amts wegen zu versagen.
Wenn das Meistgebot unterhalb der Hälfte des Verkehrswertes (5/10), ist der Zuschlag gemäß § 85a Abs. 1 ZVG von Amts wegen zu versagen.
Re: ZV Zuschlag basierend auf Grundstückswert
Wenn der Zuschlag , wie von Ihnen angegeben erteilt wurde, kann die Vorschrift des § 85a ZVG keine Anwendung gefunden haben, denn diese Vorschrift ist von Amtswegen zu berücksichtigen….
Re: ZV Zuschlag basierend auf Grundstückswert
Hallo und Guten Morgen.
..vielleicht trifft das auch hier zu:
Partner geschieden, die Hälfte des Hauses steht der Ehefrau zu.
Ehemann zieht nicht aus und zahlt nicht: ZV
Haus hat nach Gutachten den Verkehrswert von 180.000, die Hälfte steht der Ehefrau zu: 90.000.
Die 90.000 sind dann der Anspruch des Gläubigers?
Nach 7/10-Regelung sollte das Haus mit einem Gebot von 63.000 den Besitzer wechseln können?
Wäre das dem Anspruch des Gläubigers + Kosten des Verfahrens gerecht geworden?
Die ZV ist ohne Zuschlag beendet worden, angeblich lag ein Gebot von 50.000 vor, wird eine weitere ZV zu späterem Termin stattfinden?
..vielleicht trifft das auch hier zu:
Partner geschieden, die Hälfte des Hauses steht der Ehefrau zu.
Ehemann zieht nicht aus und zahlt nicht: ZV
Haus hat nach Gutachten den Verkehrswert von 180.000, die Hälfte steht der Ehefrau zu: 90.000.
Die 90.000 sind dann der Anspruch des Gläubigers?
Nach 7/10-Regelung sollte das Haus mit einem Gebot von 63.000 den Besitzer wechseln können?
Wäre das dem Anspruch des Gläubigers + Kosten des Verfahrens gerecht geworden?
Die ZV ist ohne Zuschlag beendet worden, angeblich lag ein Gebot von 50.000 vor, wird eine weitere ZV zu späterem Termin stattfinden?
Re: ZV Zuschlag basierend auf Grundstückswert
Nein, so ist es nicht, wie sie es sehen…..
Haus hat nach Gutachten den Verkehrswert von 180.000, die Hälfte steht der Ehefrau zu: 90.000.
Nein, der 1/2 Bruchteil im Grundbuch bedeutet nicht, dass jedem der beiden Eigentümer die Hälfte zusteht..
Die 90.000 sind dann der Anspruch des Gläubigers?
Nein, der Gläubiger kann 180.000,-€ aus der eingetragenen Grundschuld geltend machen. Das gesamte Grundstück haftet hierfür
Nach 7/10-Regelung sollte das Haus mit einem Gebot von 63.000 den Besitzer wechseln können?
Nein, die 7/10 Grenze beträgt rechnerisch 126.000,-€
Wäre das dem Anspruch des Gläubigers + Kosten des Verfahrens gerecht geworden?
Falsche Fragestellung
Die ZV ist ohne Zuschlag beendet worden, angeblich lag ein Gebot von 50.000 vor, wird eine weitere ZV zu späterem Termin stattfinden?
Davon ist auszugehen, wenn die betreibende Gläubigerin die Fortsetzung des Verfahrens beantrag
Haus hat nach Gutachten den Verkehrswert von 180.000, die Hälfte steht der Ehefrau zu: 90.000.
Nein, der 1/2 Bruchteil im Grundbuch bedeutet nicht, dass jedem der beiden Eigentümer die Hälfte zusteht..
Die 90.000 sind dann der Anspruch des Gläubigers?
Nein, der Gläubiger kann 180.000,-€ aus der eingetragenen Grundschuld geltend machen. Das gesamte Grundstück haftet hierfür
Nach 7/10-Regelung sollte das Haus mit einem Gebot von 63.000 den Besitzer wechseln können?
Nein, die 7/10 Grenze beträgt rechnerisch 126.000,-€
Wäre das dem Anspruch des Gläubigers + Kosten des Verfahrens gerecht geworden?
Falsche Fragestellung
Die ZV ist ohne Zuschlag beendet worden, angeblich lag ein Gebot von 50.000 vor, wird eine weitere ZV zu späterem Termin stattfinden?
Davon ist auszugehen, wenn die betreibende Gläubigerin die Fortsetzung des Verfahrens beantrag