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Grundsätzlich ist es so möglich.
Mit Erteilung des Zuschlags geht das Eigentum auf den Ersteher über. Dieser hat ab diesen Zeitpunkt alle Rechte aber auch alle Pflichten an dem ersteigerten Objekt.
Wenn, wie angegeben keine Schlüsselübergabe durch den alten Eigentümer bzw. dem WEG- Verwalter erfolgen kann, kann die Wohnungstür durch einen Schlüsseldienst oder Eigenregie geöffnet werden. Zeugen sollten hinzugezogen werden und evt. Fotos von der Öffnung machen.
Als Eigentumsnachweis kann vorab evtl. eine Ablichtung des Zuschlagsbeschlusses dienen, der manchmal direkt im Sitzungssaal ausgedruckt werden kann...
Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Ich kenne einen Fall, der genau so war, Versteigerungstemin und Haus noch nicht leer... aber es gab wirklich viele Probleme, das Haus legal zu öffnen. Sie mussten Zeugen suchen und das ganze Verfahren... aber die "ehemaligen Bewohner" kamen zurück und das Prozess dauerte sehr lange. Am Ende hatten sie es geschafft, aber es hat zwei Jahre länger gedauert... Dann mussten sie eine Firma für die Entrümpelung beauftragen. Das Haus war nicht wirklich in einem sehr guten Zustand. Diese Fälle können sehr kompliziert werden. Es gibt viele Aspekte.
Zuletzt geändert von Marlownnm am 18.07.2022, 10:56, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Versteigerungstemin Haus noch nicht leer
Ja, gerne, worum geht es denn genau?