Hallo,
Ich möchte an einer Teilungsversteigerung bei einem Amtsgericht in NRW teilnehmen und einen Bankverrechnungscheck als Bietsicherheit mitbringen.
An wen muss der Scheck zahlbar gestellt werden? "Amtsgericht Stadtname", "Zentrale Zahlstelle Justiz", "Erbengemeinschaft Hoppenstedt" oder einen anderen Empfänger?
Sämtliche Quellen, die ich im Internet finden kann, sagen nur, dass Sicherheitsleistung per Bankverrechnungsscheck möglich ist, aber zur Nennung des Empfängers auf dem Scheck steht nirgendwo was.
Scheck für Bietsicherheit - zahlbar an wen?
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Scheck für Bietsicherheit - zahlbar an wen?
Der Bieterscheck wird ja von Ihrer Bank ausgestellt zu Lasten der Bundeszentralbank in Frankfurt/ M oder der HeLaBa In Frankfurt / M. Belastet wird das Konto Ihre Bank, die bei Einlösung Ihr Konto damit belastet.
Ein Empfangsberechtigter wird nicht eingetragen.
Ein Empfangsberechtigter wird nicht eingetragen.
Re: Scheck für Bietsicherheit - zahlbar an wen?
Wirklich? Das wusste ich nicht. Steht auf so einem Scheck denn nicht "Zahlen Sie gegen diesen Scheck XXX,xx EUR an _____________________ oder Überbringer" ?Ein Empfangsberechtigter wird nicht eingetragen.
Re: Scheck für Bietsicherheit - zahlbar an wen?
Es ist grundsätzlich ein Verrechnungsscheck….den Ihre Bank/oder Sparkasse als Bieterscheck ausstellt…
Mehr müssen Sie nicht wissen und sich keine Gedanken machen, was dort inhaltlich eingetragen ist…
Mehr müssen Sie nicht wissen und sich keine Gedanken machen, was dort inhaltlich eingetragen ist…