Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin Antragsteller einer Teilungsversteigerung und habe Ende September den Rechtspfleger gebeten, mir Auskunft über die aktuell angefallenen Verfahrenskosten zu geben für beide Verfahren. In einem Verfahren bin ich Antragsteller und im anderen Verfahren bin ich Antragsgegner. Beide Verfahren sind Teilungsversteigerungsverfahren für ein und dasselbe Grundstück.
Ende Oktober erhielt ich von Gericht Auskunft über die Verfahrenskosten von einem der beiden Verfahren. Das andere wurde gar nicht erwähnt.
Die Antragsgegener haben die entsprechenden angefallenenen Kosten für beide Verfahren von dem Rechtspfleger zugesendet bekommen.
Meine Frage: Hat der Rechtspfleger nicht die Pflicht beiden Seiten die gleichen Informationen zukommen zu lassen? Was kann ich in so einem Fall tun? Die Höhe der Kosten spielen bei der Verhandlung um eine außergerichtliche Einigung eine wesentliche Rolle.
Informationspflicht Rechtspfleger
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Informationspflicht Rechtspfleger
Wer sagt Ihnen, welche Pflicht das Gericht zu erfüllen hat oder nicht?
Wen wollen Sie an den Pranger stellen, für die eigenen Unzulänglichkeit die Verwertung der Immobilien selbst zu regeln ?
Wer „A“ sagt und eine TV beantragt, hat die gesetzlichen Spielregeln der Justiz zu akzeptieren und zu dulden.
Wer dies nicht kann oder mag oder in Frage stellt, der sollte die Immobilien selbst verwerten.
Wen wollen Sie an den Pranger stellen, für die eigenen Unzulänglichkeit die Verwertung der Immobilien selbst zu regeln ?
Wer „A“ sagt und eine TV beantragt, hat die gesetzlichen Spielregeln der Justiz zu akzeptieren und zu dulden.
Wer dies nicht kann oder mag oder in Frage stellt, der sollte die Immobilien selbst verwerten.