Guten Abend, ich habe wieder mal eine Frage.
Teilungsversteigerung:
Angenommen der vom Gericht beauftragte Gutachter hat sein Gutachten fertig und den Verkehrswert festgelegt. Was geschieht nun? Werden die Miteigentümer darüber und über den Inhalt des Gutachtens informiert? Das Gericht wird nach Feststellung des Verkehrswertes den Termin zur TV festlegen. Gibt es eine Frist die zwischen Gutachten und Termin TV liegen muß?
Uns wurde gesagt, wir sollen erst beitreten, wenn das Gutachten fertig ist. Ist das richtig?
Beitritt zum Verfahren, wann?
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Beitritt zum Verfahren, wann?
Nach Ermittlung des Verkehrswertes, erhalten alle am Verfahren Beteiligte die Gelegenheit dieses kennenzulernen und gegebenenfalls Beanstandungen geltend zu machen. Erfolgt dies nicht, wird der VW förmlich durch das Gericht festgesetzt.
Anschließend kann ein Versteigerungstermin angesetzt werden.
Der Beitritt sollte nunmehr auch beantragt werden, spätestens muss der Beitrittsbeschluss mindestens 4 Wochen vor dem Termin den anderen Antragsgegnern zugestellt sein, um als „Mitantragsteller“ am Termin teilzunehmen.
Anschließend kann ein Versteigerungstermin angesetzt werden.
Der Beitritt sollte nunmehr auch beantragt werden, spätestens muss der Beitrittsbeschluss mindestens 4 Wochen vor dem Termin den anderen Antragsgegnern zugestellt sein, um als „Mitantragsteller“ am Termin teilzunehmen.
Re: Beitritt zum Verfahren, wann?
Guten Abend Addi, vielen Dank.