Hallo!
ich möchte in etwa 6wochen an einer zwangsversteigerung teilnehmen. Ich habe einige Informationen bereits erhalten können.... es handelt sich um ein leerstehendes Einfamilienhaus mit nebengelass, Scheune und Grundstück.... verkehrswert liegt laut Gutachten von 2017 bei 10.000€
nun wollte ich gern Informationen darüber erhalten, ob es eine bestehen bleibende grundschuld gibt, und wenn ja in welcher Höhe, da diese Information gerade bezüglich meiner Finanzierung ja bereits im Vorfeld durchaus wichtig wäre. Allerdings habe ich außer Aussagen wie "dazu darf ich Ihnen nichts sagen, das erfahren Sie beim versteigerungstermin" oder "das spielt für Sie eigentlich gar keine Rolle, da diese bei Zuschlag sowieso erlischt" nichts erreichen können.
Aber ich möchte doch nicht beim Termin erst dastehen, evtl den Zuschlag erhalten, und dann evtl doch eine grundschuld an der backe haben, von der ich vorher nichts gewusst habe. Überall liest man das man diese Information im vornherein vom Amtsgericht bekommen sollte.... Nur leider komm ich da nicht ran.... ist das rechtens?
im Grundbuch eingetragen sind der Freistaat Thüringen und die Exfrau des bereits verstorbenen vorbesitzers.... due Eheleute stehen noch jetzt beide zu je 1/2 Anteil im Grundbuch, wobei der Mann wie gesagt bereits Jahre allein im Haus gelebt hat und mittlerweile verstorben ist.
wenn dem wirklich so ist, das die grundschuld erlischt, da der betreibende gläubiger auch ranghöchster ist.... Wie genau läuft das ab.... erhalte ich das Haus und Grundstück bei Zuschlag tatsächlich komplett lastenfrei und habe nichts weiter zu zahlen als mein Höchstgebot???
wie hoch wird vermutlich das geringste Gebot ausfallen bei dem verkehrswert von 10000€?
es handelt sich um ein verwahrlostes, sehr altes Haus, auf einem kleinen Dorf in das noch jede Menge Arbeit und natürlich Geld reingesteckt werden müsste.... daher würde ich wahrscheinlich auch nicht sehr viel mehr als den verkehrswert bieten.... Hab ich da überhaupt eine Chance auf Zuschlag?
Ich wäre sehr dankbar für ein par Antworten
zwangsversteigerung/geringstes gebot/grundschuld
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: zwangsversteigerung/geringstes gebot/grundschuld
...da das Gutachten aus 2017 stammt, ist es vermutlich bereits ein "altes Verfahren" welches bereit 4 oder 5 Jahre läuft. Vermutlich hat auch schon der eine oder andere Termin stattgefunden oder es war längere Zeit eingestellt.
Ob und gegebenenfalls welche Rechte im Geringsten Gebot bestehen bleiben wird richtigerweise ERST im Versteigerungstermin bekanntgegeben, vor der Aufforderung Gebote abzugeben. Also wird Ihnen rechtzeitig alles bekannt gegeben.
Die Höhe der Verfahrenskosten ist für Bieter uninteressant, da diese nicht von diesem zusätzlich zu zahlen sind, sondern bereits in dem abgegebenen "baren Meistgebot" enthalten sind.
Zu zahlen ist das bare Meistgebot zuzüglich 4% Zinsen p.a. vom Tag des Zuschlags bis 1 Tag vor dem Verteilungstermin (ca. 6-8 Wochen) und die Gebühr für die Erteilung des Zuschlags.
Ob und gegebenenfalls welche Rechte im Geringsten Gebot bestehen bleiben wird richtigerweise ERST im Versteigerungstermin bekanntgegeben, vor der Aufforderung Gebote abzugeben. Also wird Ihnen rechtzeitig alles bekannt gegeben.
Die Höhe der Verfahrenskosten ist für Bieter uninteressant, da diese nicht von diesem zusätzlich zu zahlen sind, sondern bereits in dem abgegebenen "baren Meistgebot" enthalten sind.
Zu zahlen ist das bare Meistgebot zuzüglich 4% Zinsen p.a. vom Tag des Zuschlags bis 1 Tag vor dem Verteilungstermin (ca. 6-8 Wochen) und die Gebühr für die Erteilung des Zuschlags.
Re: zwangsversteigerung/geringstes gebot/grundschuld
Danke für die Antwort!
und ist es richtig das evtl grundschulden erlöschen, wenn der erstrrangige gläubiger die ZV betreibt?
gehen diese mich dann tatsächlich nichts an?
laut meiner Information ist der jetzt anberaumte Termin, ein 1.Termin zur zwangsversteigerung.
und ist es richtig das evtl grundschulden erlöschen, wenn der erstrrangige gläubiger die ZV betreibt?
gehen diese mich dann tatsächlich nichts an?
laut meiner Information ist der jetzt anberaumte Termin, ein 1.Termin zur zwangsversteigerung.
Re: zwangsversteigerung/geringstes gebot/grundschuld
.soweit aus einer erstrangigen Grundschuld das Verfahren bestrangig betrieben wird, erlischt dieses Recht und ist nicht vom Ersteher zu übernehmen.
Die persönliche Schuld bleibt beim Darlehensnehmer (dem alten Eigentümer), die dingliche Haftung am Grundstück erlischt. Das erststeigerte Grundstück wird von der Haftung frei.....
Die persönliche Schuld bleibt beim Darlehensnehmer (dem alten Eigentümer), die dingliche Haftung am Grundstück erlischt. Das erststeigerte Grundstück wird von der Haftung frei.....