Hallo zusammen,
ich möchte eine Wohnung in meinem Haus per ZV kaufen. Der Eigentümer hat wohl länger das Hausgeld nicht bezahlt, sodass nun die Wohnung versteigert wird. Als Gläubiger aggiert die WEG (also auch ich indirekt, da ich hier auch eine Eigentumswohnung habe). Wäre eine Bank die Gläubigerin, würde ich diese kontaktieren, um sich evtl. schon vor dem ZV Termin zu einigen. Ist es in der o.g. Situation auch so ähnlich möglich? An wen könnte ich mich da wenden?
Vielen Dank!
ZV wegen Hausgeldschulden
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: ZV wegen Hausgeldschulden
...
In einer ZV wird das Eigentum durch hoheitlichen Akt "zugeschlagen" und nicht verkauft.....
Wenn der Schuldner, sämtliche Gläubiger im Grundbuch und Ihr WEG-Verwalter einverstanden sind, alle zum Notar maschieren, einen notariellen Kaufvertrag mit Auflassungserklärung abgeben und sämtliche Löschungsbewilligungen der dinglichen Gläubiger in notariell beglaubigter Form vorliegen und der Schuldner auch die Löschung der Grundpfandrechte beantragt...nur dann sollte es möglich sein.
Ansonsten mit all den anderen Interessenten im Versteigerungstermin das höchste Meistgebot abgeben...
In einer ZV wird das Eigentum durch hoheitlichen Akt "zugeschlagen" und nicht verkauft.....
Wenn der Schuldner, sämtliche Gläubiger im Grundbuch und Ihr WEG-Verwalter einverstanden sind, alle zum Notar maschieren, einen notariellen Kaufvertrag mit Auflassungserklärung abgeben und sämtliche Löschungsbewilligungen der dinglichen Gläubiger in notariell beglaubigter Form vorliegen und der Schuldner auch die Löschung der Grundpfandrechte beantragt...nur dann sollte es möglich sein.
Ansonsten mit all den anderen Interessenten im Versteigerungstermin das höchste Meistgebot abgeben...