Hallo,
wir interessieren uns für ein Objekt, welches gerade in die Zwangsversteigerung geht. Nun haben wir eine Verständnisfrage. In der amtlichen Bekanntmachung steht "Nach den bisherigen Versteigerungsbedingungen (Stand Mai 21) ist vom Ersteher ein Recht mit einem Kapitalbetrag von 304.000,00 EUR nebst Zinsen zu übernehmen". Der Verkehrswert liegt bei ca. 400.000€. Bedeutet dies nun, dass wir mindestens 304T € bezahlen müssen, oder muss man dieses Geld nach dem Gebot noch zusätzlich bezahlen? Dann würde das Haus ja schon fast doppelt so teuer werden und wäre für uns garnicht mehr bezahlbar.
Über eine Aufklärung würden wir uns sehr freuen! Vielen Dank
Recht mit Kapitalbetrag übernehmen
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Recht mit Kapitalbetrag übernehmen
Bestehenbleibende Rechte sind mit dem Nominalbetrag in voller Höhe zu übernehmen.
Dies ist bei der Abgabe von Bar- Geboten zu beachten.
Bieten Sie 100.000,-€, so sind hierzu das bestehenbleibende Recht mit 304.000,-€ hinzuzurechnen, so dass Ihr Meistgebot nun 404.000,-€ beträgt.
Mit der Gläubigerbank ist sodann ein Darlehensvertrag hinsichtlich aktuell zu zahlender Zinsen abzuschließen.
Oder dieses Recht ist in voller Höhe abzulösen, wennSie mit einer anderen Finanzierungsbank handelseinig werden.
Dies ist bei der Abgabe von Bar- Geboten zu beachten.
Bieten Sie 100.000,-€, so sind hierzu das bestehenbleibende Recht mit 304.000,-€ hinzuzurechnen, so dass Ihr Meistgebot nun 404.000,-€ beträgt.
Mit der Gläubigerbank ist sodann ein Darlehensvertrag hinsichtlich aktuell zu zahlender Zinsen abzuschließen.
Oder dieses Recht ist in voller Höhe abzulösen, wennSie mit einer anderen Finanzierungsbank handelseinig werden.