Guten Tag,
ich hatte ein Verkehrswertgutachten gelesen und "Gott sei Dank" die Immobilie mir vor Ort im Nachgang angesehen. Es hat sich festgestellt, dass das Gutachten gravierende Fehler beinhaltet. Diese waren z.B. das Sanierungen an der Fassade ausgeführt worden sind etc. Augenscheinlich konnte festgestellt werden, dass diese unmöglich durchgeführt worden sein könnten. Ist das Gutachten angreifbar, bzw. sollte es zu einem Zuschlag kommen kann man in Regreß nehmen, letztenendlich sind das Gerichtsgutachter.
Bitte um Erläuterung.
Vielen Dank.
Falsche Angaben im Gutachten
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Falsche Angaben im Gutachten
Natürlich nicht.
Hierzu muß das Gericht im Zwangsversteigerungstermin ausdrücklich hinweisen ! Es gilt der § 56 ZVG.
Die Immobilie wird so von Ihnen in Besitz genommen, wie Sie diese vorfinden. Gewährleistungsansprüche oder Zahlungsminderungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen !
Hierzu muß das Gericht im Zwangsversteigerungstermin ausdrücklich hinweisen ! Es gilt der § 56 ZVG.
Die Immobilie wird so von Ihnen in Besitz genommen, wie Sie diese vorfinden. Gewährleistungsansprüche oder Zahlungsminderungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen !