Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Zulässigkeit von Teilungsversteigerungen.
Die Situation ist folgendermaßen: Wir haben ein Haus sowie jeweils 1/14 Anteil an einer Privatstraße auf separatem Grundbuchblatt (meine Frau 1/14 und ich 1/14). Die Privatstraße dient uns 7 Anliegern als Zufahrt zum Haus und (teilweise) Parkmöglichkeit. Dabei handelt es sich um 6 kleinere Einfamilienhäuser (i.d.R. als Wochenendhaus genutzt, so auch unseres) und ein Landwirtschafts/Gewerbeobjekt (ehem. Hof). Die Häuser liegen in hinterer Reihe und die Privatstraße ist für sie die einzige Zuwegung, der Hof ist jedoch von der anderen Seite auch über eine öffentlich gewidmete Straße erreichbar. Es wurden keine Wegerechte o.Ä. vereinbart, uns wurde es immer so erklärt dass wir über das anteilige Eigentum an der Privatstraße diese auch nutzen dürfen.
Nach Verkauf des Hofes (und dem entsprechenden 2/14tel Anteil an der Straße) gibt es nun ständig Streit mit dem neuen Eigentümer aus verschiedensten Gründen. Dieser hat jetzt scheinbar die Privatstraße als Druckmittel entdeckt und einigen seiner "Nachbarn" durch die Blume gedroht. Wir interpretieren es so, dass er die Teilungsversteigerung für die Privatstrasse beantragen will und sie dann selbst ersteigert. Sodann könnte er uns die Nutzung untersagen oder ein Wegerecht für eine saftige Gebühr mit uns aushandeln.
Ich habe nun ein wenig gegoogelt und bin nicht schlau geworden, ob er so wirklich vorgehen darf. Meiner Recherche nach gäbe es z.B. Hindernisse wenn wir verheiratet wären (der böse Nachbar und ich - das ist natürlich nicht der Fall), etwa dass das Trennungsjahr vorbei ist. Gibt es solche Hindernisse auch bei "fremden" Miteigentümern und kann er uns wirklich unser Eigentum an der Privatstraße nehmen? (Vom Gericht kamen noch keine Schreiben o.Ä.)
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise!! Wir machen uns grade ziemlich Sorgen.
PS: Über Notwegerecht und Gewohnheitsrecht etc. habe ich auch schon recherchiert, mir ist bewusst dass es noch Möglichkeiten gibt ein gefangenes Grundstück zu erreichen. Diese Optionen sind für uns jedoch wirklich nicht schön, allein schon wegen des geminderten Wiederverkaufswertes unseres Hauses.
PS2: "Bietet doch einfach selber mit" -> Darauf sind wir auch schon gekommen. Allerdings ist der Nachbar vermutlich doch recht vermögend und wir würden uns auch nur ungern mit ihm einen Bieterwettstreit liefern. Zumal für ihn wie gesagt die Privatstraße relativ unwichtig ist, für uns andere Anlieger allerdings extrem wichtig.
TV gegen unseren Willen möglich?
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: TV gegen unseren Willen möglich?
.....
Eine TV ist bei dieser Konstellation durchaus möglich.
Das "Notwegerecht" würde hierdurch nicht aufgehoben, wenn der vermögende Nachbar die 14/14 ersteigern würden.
Sollte es zur TV kommen, wäre es ratsam, dass alle übrigen Miteigentümer als Bietergemeinschaft auftreten um ein gemeinsames Gebot abzugeben...
Besser wäre es jedoch in einer "Eigentümerversammlung" unter Teilnahme aller Miteigentümer eine Einigung zu erzielen....(Wenn alle übrigen Miteigentümer diesen "Besagten" einladen, kann dieser eigentlich nicht kneifen. ein Versuch ist es wert.)
Eine TV ist bei dieser Konstellation durchaus möglich.
Das "Notwegerecht" würde hierdurch nicht aufgehoben, wenn der vermögende Nachbar die 14/14 ersteigern würden.
Sollte es zur TV kommen, wäre es ratsam, dass alle übrigen Miteigentümer als Bietergemeinschaft auftreten um ein gemeinsames Gebot abzugeben...
Besser wäre es jedoch in einer "Eigentümerversammlung" unter Teilnahme aller Miteigentümer eine Einigung zu erzielen....(Wenn alle übrigen Miteigentümer diesen "Besagten" einladen, kann dieser eigentlich nicht kneifen. ein Versuch ist es wert.)