Die Zwangsversteigerung wurde normal durchgeführt, der Zuschlagverkündungstermin wurde jedoch um 14 Tage verschoben. Höchstes Gebot lag 20% über dem Wert des Gutachtens.
Grund für den verschobenen Zuschlagsverkündungstermin ist, dass die Schuldnerin behauptet die Schulden beglichen zu haben. Die Gläubiger-Bank hat jedoch noch keinen Geldeingang bestätigen können.
Rechtsanwalt der Bank war vor Ort. Die Rechtspflegerin hat vor der Versteigerung erläutert, dass am selben Tag kein Zuschlag erteilt wird, da die Schuldnerin 14 Tage Zeit bekommt die Bestätigung der Bank vorzulegen.
Ist das vorgehen der Rechtspflegerin angemessen?
Hatte die Schuldnerin nicht genug Zeit die Schulden zu begleichen (ca. 3 Jahre)?
Schuldner bezahlt in letzter Sekunde
Moderator: Alfred_Hilbert
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Re: Schuldner bezahlt in letzter Sekunde
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Was wollen Sie hören? Das Meistgebot ist noch gültig, durch den Zuschlagsverkündungstermin bleiben beide Alternativen offen.
Wenn die Zahlung rechtzeitig vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird, wird der Zuschlag versagt, anderenfalls erteilt. Sollte dieser versagt werden, kann der Meistbietende Zuschlagsbeschwerde einlegen und der Vorgang wird gerichtlich bewertet und geprüft, sodann entschieden.
Was wollen Sie hören? Das Meistgebot ist noch gültig, durch den Zuschlagsverkündungstermin bleiben beide Alternativen offen.
Wenn die Zahlung rechtzeitig vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird, wird der Zuschlag versagt, anderenfalls erteilt. Sollte dieser versagt werden, kann der Meistbietende Zuschlagsbeschwerde einlegen und der Vorgang wird gerichtlich bewertet und geprüft, sodann entschieden.