Hallo!!
Kurz zum Sachverhalt:
Es geht um ein teilbewohntes Zweifamilienhaus. Partei A und B haben bei der Teilung bzw. notariellen Festlegung der Wohnungeinheiten, die Nummern der Wohnungseinheiten vertauscht. Partei A geht nun in die ZV.
Partei B bewohnt jedoch noch die Wohnungseinheit der A.
Ich, als Eigentümer der einen Haushälfte (Partei B), möchte natürlich nun auch die zweite Haushälfte durch die ZV erlangen.
Nun zu meinen Fragen:
Die eine Haushälfte wird durch meine Mutter bewohnt, muss sie wirklich zum Zeitpunkt der ZV die Haushälfte wechseln, um das Objekt der ZV zu räumen oder kann das auch im Nachhinein passieren??
Sollte es zu keinem Gebot kommen beim 1. Termin, wie groß ist der Zeitraum zum 2. Termin oder ist das Einzelfall abhängig?
Räumung bei ZV bzw. Zeitraum 2. Termin
Moderator: Alfred_Hilbert
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 19.11.2011, 14:49
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 19.11.2011, 14:49
Re: Räumung bei ZV bzw. Zeitraum 2. Termin
Es besteht eben leider kein Mietvertrag...
Gibt es dennoch irgendeine eine Möglichkeit, dass meine Mutter erst nach dem Termin der ZV die WE räumen kann?
Gibt es dennoch irgendeine eine Möglichkeit, dass meine Mutter erst nach dem Termin der ZV die WE räumen kann?
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 19.11.2011, 14:49
Re: Räumung bei ZV bzw. Zeitraum 2. Termin
Wie gesagt, der Sachverhalt ist nicht sehr einfach darzustellen. Die Wohnung ist nicht Ihre eigene. Meine Mutter wohnt in der WE mit lebenslangen Nießbrauchrechten, da es aber nun die falsche WE ist wohnt sie dort unentgeltlich!!